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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und FamilienpflegerVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 2. April 2004
Aufgrund des Gesetzes über die Ermächtigung zum Erlass von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Berufe des Gesundheitswesens und der Familienpflege vom 6. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 342), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2003 (GV. NRW. S. 693), wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:
Inhaltsübersicht
Ausbildungsziel
Ausbildungsstätten
Zulassung zur Ausbildung
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Inhalt der Ausbildung
Anrechenbare Zeiten auf die Dauer der Ausbildung
Berufsbegleitende Ausbildung
Prüfungsausschuss
Abschlussprüfung
Zulassung zur Abschlussprüfung
Rücktritt von der Abschlussprüfung
Prüfungsnoten
Schriftlicher Teil der Abschlussprüfung
Fachpraktischer Teil der Abschlussprüfung
Mündlicher Teil der Abschlussprüfung
Ordnungsverstöße
Ergebnis der Abschlussprüfung
Niederschriften über die Abschlussprüfung
Wiederholung der Abschlussprüfung
Berufspraktikum
Staatliche Anerkennung
Rücknahme der staatlichen Anerkennung
Gleichstellung der staatlichen Anerkennung
Ausbildung in Berufskollegs
Erprobung von Ausbildungsangeboten
Übergangsbestimmungen
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Berichtspflicht