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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger§ 19 Wiederholung der Abschlussprüfung
Stand: 26.08.2026
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Umfang und Zeitpunkt der Wiederholung sowie Auflagen im Hinblick auf die Wiederholung von Lehrgangsteilen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.