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Volltext NW_28390 (Nordrhein-Westfalen)

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 2. April 2004

Aufgrund des Gesetzes über die Ermächtigung zum Erlass von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Berufe des Gesundheitswesens und der Familienpflege vom 6. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 342), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2003 (GV. NRW. S. 693), wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:

Inhaltsübersicht

§ 1

Ausbildungsziel

§ 2

Ausbildungsstätten

§ 3

Zulassung zur Ausbildung

§ 4

Dauer und Gliederung der Ausbildung

§ 5

Inhalt der Ausbildung

§ 6

Anrechenbare Zeiten auf die Dauer der Ausbildung

§ 7

Berufsbegleitende Ausbildung

§ 8

Prüfungsausschuss

§ 9

Abschlussprüfung

§ 10

Zulassung zur Abschlussprüfung

§ 11

Rücktritt von der Abschlussprüfung

§ 12

Prüfungsnoten

§ 13

Schriftlicher Teil der Abschlussprüfung

§ 14

Fachpraktischer Teil der Abschlussprüfung

§ 15

Mündlicher Teil der Abschlussprüfung

§ 16

Ordnungsverstöße

§ 17

Ergebnis der Abschlussprüfung

§ 18

Niederschriften über die Abschlussprüfung

§ 19

Wiederholung der Abschlussprüfung

§ 20

Berufspraktikum

§ 21

Staatliche Anerkennung

§ 22

Rücknahme der staatlichen Anerkennung

§ 23

Gleichstellung der staatlichen Anerkennung

§ 24

Ausbildung in Berufskollegs

§ 25

Erprobung von Ausbildungsangeboten

§ 26

Übergangsbestimmungen

§ 27

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Berichtspflicht