Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 864
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger
27 Normen · Ausgangsfassung vom 02.04.2004 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Ausbildungsziel
- § 2 Ausbildungsstätten
- § 3 Zulassung zur Ausbildung
- § 4 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 5 Inhalt der Ausbildung
- § 6 Anrechenbare Zeiten auf die Dauer der Ausbildung
- § 7 Berufsbegleitende Ausbildung
- § 8 Prüfungsausschuss
- § 9 Abschlussprüfung
- § 10 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 11 Rücktritt von der Abschlussprüfung
- § 12 Prüfungsnoten
- § 13 Schriftlicher Teil der Abschlussprüfung
- § 14 Fachpraktischer Teil der Abschlussprüfung
- § 15 Mündlicher Teil der Abschlussprüfung
- § 16 Ordnungsverstöße
- § 17 Ergebnis der Abschlussprüfung
- § 18 Niederschriften über die Abschlussprüfung
- § 19 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 20 Berufspraktikum
- § 21 Staatliche Anerkennung
- § 22 Rücknahme der staatlichen Anerkennung
- § 23 Gleichstellung der staatlichen Anerkennung
- § 24 Ausbildung in Berufskollegs
- § 25 Erprobung von Ausbildungsangeboten
- § 26 Übergangsbestimmungen
- § 27 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Berichtspflicht
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3
- Anlage 4 Anlage 4
- Anlage 5 Anlage 5
- Anlage 6 Anlage 6
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 81
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
01.09.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 11.10.2016
GV. NRW. S. 864
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).