Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und FamilienpflegerAnlage 1 Anlage 1
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.