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PO-Waldorf

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen2 Fassungen

Vom 31. Januar 2000

Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Ausschusses des Landtags verordnet:

Inhalt

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck der Prüfung, Geltungsbereich

§ 2 Prüfungsanforderungen

§ 3 Zeit, Ort und Gliederung der Prüfung, Gesamtqualifikation

§ 4 Information und Beratung

2. Abschnitt

Bestimmungen für die Jahrgangsstufe 13

§ 5 Eintrittsvoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 13

§ 6 Unterrichtsfächer in der Jahrgangsstufe 13

§ 7 Fächerwahlen und Leistungsbewertung in der Jahrgangsstufe 13

3. Abschnitt

Prüfungsausschüsse

§ 8 Zentraler Abiturausschuss

§ 9 Fachprüfungsausschüsse

§ 10 Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste

4. Abschnitt

Zulassung zur Abiturprüfung

§ 11 Zulassung zur Abiturprüfung

5. Abschnitt

Ablauf und Verfahren der Abiturprüfung

§ 12 Wahl der Prüfungsfächer

§ 13 Besondere Lernleistung

§ 14 Leistungsbewertung und Punktsystem

§ 15 Erster Prüfungsteil (schriftliche Prüfungsarbeiten)

§ 16 Feststellung der Prüfungsleistungen im ersten Prüfungsteil

§ 17 Gestaltung der mündlichen Prüfung im ersten und zweiten Prüfungsteil

§ 18 Niederschriften

6. Abschnitt

Abschluss der Abiturprüfung, Wiederholung

§ 19 Feststellung der Prüfungsleistungen und der Gesamtqualifikation

§ 20 Zuerkennung der Hochschulreife

§ 21 Wiederholung

§ 22 Weitere Berechtigungen

7. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 23 Ergänzende Bestimmungen für Prüflinge mit Behinderung

§ 24 Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis

§ 25 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten

§ 26 Widerspruch und Akteneinsicht

§ 27 In-Kraft-Treten

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1