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Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 6. Dezember 1995
Aufgrund des § 79 Abs. 4 und des § 85 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und 4 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 7. März 1995 (GV. NW. S. 218) wird nach Anhörung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen des Landtags verordnet:
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil
Bauvorlagen
Erster Abschnitt
Anforderungen an Bauvorlagen
§ 1 Allgemeines
§ 2 Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
§ 3 Lageplan
§ 4 Bauzeichnungen
§ 5 Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung
§ 6 Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an bautechnische Nachweise
§ 7 Übereinstimmungserklärung
§ 8 Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes
§ 9 Brandschutzkonzept
Dritter Abschnitt
Bauvorlagen für Verfahren und Vorhaben
§ 10 Bauvorlagen zum Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und bei referenzieller Baugenehmigung
§ 11 Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren
§ 12 Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben
§ 13 Bauvorlagen für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung
§ 14 Bauvorlagen für Werbeanlagen
§ 15 Bauvorlagen für die Beseitigung von Anlagen
§ 16 Bauvorlagen beim Vorbescheid
§ 17 Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen
§ 18 Eintragung von Baulasten
§ 19 Bauvorlagen für Typengenehmigungen
§ 20 Bauvorlagen für die Ausführungsgenehmigung Fliegender Bauten
Zweiter Teil
Bautechnische Prüfung von Bauvorhaben
Erster Abschnitt
Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
§ 21 Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
§ 22 Umfang der Anerkennung, Niederlassung
§ 23 Voraussetzungen der Anerkennung
§ 24 Anerkennungsverfahren
§ 25 Gleichwertigkeit
§ 26 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
Zweiter Abschnitt
Bautechnische Prüfungen
§ 27 Übertragung von Prüfaufgaben
§ 28 Ausführung von Prüfaufträgen
§ 29 Typenprüfung - Prüfung Fliegender Bauten
Dritter Teil
Regelung von Zuständigkeiten
§ 30 Übertragung von Zuständigkeiten für Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten
Vierter Teil
Schlussvorschriften
§ 31 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
Erster Teil
Bauvorlagen
Erster Abschnitt
Anforderungen an Bauvorlagen