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Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 6. Dezember 1995

Aufgrund des § 79 Abs. 4 und des § 85 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 und 4 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 7. März 1995 (GV. NW. S. 218) wird nach Anhörung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen des Landtags verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Erster Teil

Bauvorlagen

Erster Abschnitt

Anforderungen an Bauvorlagen

§ 1 Allgemeines

§ 2 Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

§ 3 Lageplan

§ 4 Bauzeichnungen

§ 5 Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung

§ 6 Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung

Zweiter Abschnitt

Anforderungen an bautechnische Nachweise

§ 7 Übereinstimmungserklärung

§ 8 Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes

§ 9 Brandschutzkonzept

§ 9a Barrierefrei-Konzept

Dritter Abschnitt

Bauvorlagen für Verfahren und Vorhaben

§ 10 Bauvorlagen zum Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und bei referenzieller Baugenehmigung

§ 11 Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren

§ 12 Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben

§ 13 Bauvorlagen für Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

§ 14 Bauvorlagen für Werbeanlagen

§ 15 Bauvorlagen für die Beseitigung von Anlagen

§ 16 Bauvorlagen beim Vorbescheid

§ 17 Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen

§ 18 Eintragung von Baulasten

§ 19 Bauvorlagen für Typengenehmigungen

§ 20 Bauvorlagen für die Ausführungsgenehmigung Fliegender Bauten

Zweiter Teil

Bautechnische Prüfung von Bauvorhaben

Erster Abschnitt

Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

§ 21 Prüfämter, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure

§ 22 Umfang der Anerkennung, Niederlassung

§ 23 Voraussetzungen der Anerkennung

§ 24 Anerkennungsverfahren

§ 25 Gleichwertigkeit

§ 26 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

Zweiter Abschnitt

Bautechnische Prüfungen

§ 27 Übertragung von Prüfaufgaben

§ 28 Ausführung von Prüfaufträgen

§ 29 Typenprüfung - Prüfung Fliegender Bauten

Dritter Teil

Regelung von Zuständigkeiten

§ 30 Übertragung von Zuständigkeiten für Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten

Vierter Teil

Schlussvorschriften

§ 31 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften

Erster Teil

Bauvorlagen

Erster Abschnitt

Anforderungen an Bauvorlagen

§ 1