Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BauPrüfVO
BauPrüfVO§ 17 Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen
Stand: 26.11.2024
Dem Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung (§ 7 BauO NRW 2018) sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen:
1. ein amtlicher Lageplan nach § 3 Absatz 3 mit den Angaben und Darstellungen
a) nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 8 sowie die rechtmäßigen Grenzen, bezogen auf das zu teilende Grundstück,
b) der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
c) der Grenzabstände, der Abstandflächen und der Abstände zu den nach Buchstabe b darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und
d) der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie) sowie
2. die Bauzeichnungen (§ 4) der in Nummer 1 Buchstabe b genannten baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind.
§ 10 Absatz 1 Satz 3 gilt sinngemäß.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 17 BauPrüfVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 12.05.2023 – 4 K 456/21Zitiert von 2
- VG Köln, 14.10.2025 – 2 K 5951/22Zitiert von 1
- VG Köln, 05.06.2019 – 2 L 1037/19
- VG Aachen, 31.03.2025 – 5 K 1496/24Zitiert von 1
- VG Münster, 09.03.2021 – 2 K 7351/17Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.