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BauPrüfVO§ 2 Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Stand: 26.11.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27719/2#abs-1 (1) Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind die Standardausgaben in Form der Flurkarte oder der Amtlichen Basiskarte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27719/2#abs-2 (2) Im Auszug aus der Flurkarte müssen das Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m um das Baugrundstück sowie der Standort des Bauvorhabens dargestellt sein. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich beglaubigt sein. Ein Auszug nach Satz 1 ist nicht erforderlich, wenn ein amtlicher Lageplan nach § 3 Absatz 3, § 17 Satz 1 Nummer 1 oder § 18 vorgelegt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27719/2#abs-3 (3) Im Auszug aus der Amtlichen Basiskarte müssen das Baugrundstück und seine Umgebung im Umkreis von 500 m sowie der Standort des Bauvorhabens dargestellt sein. Dabei ist ein Maßstab von mindestens 1:5 000 zu verwenden. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 2 BauPrüfVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 19.08.2021 – 8 K 2743/18Zitiert von 1
- VG Köln, 03.02.2025 – 8 K 4464/21
- VG Köln, 10.02.2022 – 8 K 8429/18Zitiert von 1
- VG Köln, 14.01.2022 – 8 K 2839/20Zitiert von 1
- VG Köln, 26.06.2025 – 8 K 2857/23Zitiert von 2
- VG Köln, 10.02.2022 – 8 K 98/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 05.11.2025 – 23 L 2845/25
- VG Köln, 16.09.2024 – 8 K 3170/21
- VG Köln, 06.06.2024 – 8 K 3824/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BauPrüfVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.