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BauPrüfVO§ 11 Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren
Stand: 26.08.2026
Dem Bauantrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Bauvorhaben nach § 65 BauO NRW 2018 ist neben den Bauvorlagen nach § 10 das Brandschutzkonzept nach § 9 in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Neben den Bauvorlagen nach Satz 1 ist dem Bauantrag für neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 - mit Ausnahme von Gebäuden im Zuständigkeitsbereich von Polizei und Justiz - sind, ein Barrierefrei-Konzept nach § 9a in dreifacher Ausfertigung beizufügen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 11 BauPrüfVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 23.03.2023 – 8 K 6186/20
- VG Köln, 14.04.2020 – 2 K 15946/17Zitiert von 2
- VG Köln, 15.08.2017 – 2 K 6129/15Zitiert von 1
- OLG Köln, 14.05.2013 – 15 U 214/11Zitiert von 1
- VG Köln, 24.04.2013 – 8 K 3981/12Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.