Gesetze / MiCA · CELEX 02023R1114-20240109
Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung)
150 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1Gegenstand
- Art 2Anwendungsbereich
- Art 3Begriffsbestimmungen
- Art 4Öffentliche Angebote von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token
- Art 5Zulassung von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token zum Handel
- Art 6Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers
- Art 7Marketingmitteilungen
- Art 8Übermittlung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen
- Art 9Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen
- Art 10Ergebnis des öffentlichen Angebots und Sicherheitsvorkehrungen
- Art 11Rechte von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen
- Art 12Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper und veröffentlichter Marketingmitteilungen
- Art 13Widerrufsrecht
- Art 14Pflichten von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen
- Art 15Haftung für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
- Art 16Zulassung
- Art 17Anforderungen an Kreditinstitute
- Art 18Beantragung der Zulassung
- Art 19Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für vermögenswertereferenzierte Token
- Art 20Prüfung des Zulassungsantrags
- Art 21Erteilung oder Verweigerung der Zulassung
- Art 22Berichterstattung über vermögenswertereferenzierte Token
- Art 23Beschränkungen der Ausgabe vermögenswertereferenzierter Token, die gemeinhin als Tauschmittel verwendet werden
- Art 24Entzug der Zulassung
- Art 25Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token
- Art 26Haftung von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
- Art 27Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token
- Art 28Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers
- Art 29Marketingmitteilungen
- Art 30Kontinuierliche Unterrichtung der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token
- Art 31Beschwerdeverfahren
- Art 32Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten
- Art 33Mitteilung von Änderungen im Leitungsorgan
- Art 34Regelungen zur Unternehmensführung
- Art 35Eigenmittelanforderungen
- Art 36
- Art 37Verwahrung des Reservevermögens
- Art 38
- Art 39Recht auf Rücktausch
- Art 40Verbot der Gewährung von Zinsen
- Art 41Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
- Art 42Inhalt der Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
- Art 43Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token
- Art 44Freiwillige Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token
- Art 45Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token
- Art 46Sanierungsplan
- Art 47Rücktauschplan
- Art 48Anforderungen für das öffentliche Angebot von E-Geld-Token und ihre Zulassung zum Handel
- Art 49Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E-Geld-Token
- Art 50Verbot der Gewährung von Zinsen
- Art 51Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für E-Geld-Token
- Art 52Haftung von Emittenten von E-Geld-Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
- Art 53Marketingmitteilungen
- Art 54Anlage von im Tausch gegen E-Geld-Token entgegengenommenen Geldbeträgen
- Art 55Sanierungs- und Rücktauschplan
- Art 56Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token
- Art 57Freiwillige Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token
- Art 58
- Art 59Zulassung
- Art 60Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch bestimmte Finanzunternehmen
- Art 61Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden
- Art 62Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 63Prüfung des Zulassungsantrags und Erteilung oder Verweigerung der Zulassung
- Art 64Entzug der Zulassung eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 65Grenzüberschreitende Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 66Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Kunden
- Art 67Aufsichtsrechtliche Anforderungen
- Art 68Regelungen zur Unternehmensführung
- Art 69Unterrichtung der zuständigen Behörden
- Art 70Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden
- Art 71Beschwerdeverfahren
- Art 72
- Art 73Auslagerung
- Art 74Geordnete Abwicklung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 75Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
- Art 76Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
- Art 77
- Art 78Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
- Art 79Platzierung von Kryptowerten
- Art 80Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
- Art 81Beratung zu Kryptowerten Portfolioverwaltung von Kryptowerten
- Art 82Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
- Art 83Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 84Inhalt der Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 85Ermittlung signifikanter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 86Geltungsbereich der Vorschriften über Marktmissbrauch
- Art 87Insiderinformationen
- Art 88Offenlegung von Insiderinformationen
- Art 89Verbot von Insidergeschäften
- Art 90Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen
- Art 91Verbot der Marktmanipulation
- Art 92Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch
- Art 93Zuständige Behörden
- Art 94Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art 95Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
- Art 96Zusammenarbeit mit EBA und ESMA
- Art 97Förderung der Konvergenz bei der Einstufung von Kryptowerten
- Art 98Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Art 99Übermittlungspflicht
- Art 100Wahrung des Berufsgeheimnisses
- Art 101Datenschutz
- Art 102Vorsorgliche Maßnahmen
- Art 103Befugnisse der ESMA zur vorübergehenden Intervention
- Art 104Befugnisse der EBA zur vorübergehenden Intervention
- Art 105Produktintervention seitens der zuständigen Behörden
- Art 106Koordinierung mit der ESMA oder der EBA
- Art 107Zusammenarbeit mit Drittländern
- Art 108Bearbeitung von Beschwerden durch die zuständigen Behörden
- Art 109Register von Kryptowerte-Whitepapers, Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
- Art 110Register der nicht konformen Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen
- Art 110aZugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 111Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
- Art 112Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
- Art 113Rechtsmittel
- Art 114Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen
- Art 115Berichterstattung über verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen an die ESMA und die EBA
- Art 116Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
- Art 117Aufsichtsaufgaben der EBA in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token
- Art 118Ausschuss der EBA für Kryptowerte
- Art 119Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token
- Art 120Unverbindliche Stellungnahmen der Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token
- Art 121Rechtsprivileg
- Art 122Informationsersuchen
- Art 123Allgemeine Untersuchungsbefugnisse
- Art 124Prüfungen vor Ort
- Art 125Informationsaustausch
- Art 126Verwaltungsvereinbarungen über den Informationsaustausch zwischen der EBA und Drittländern
- Art 127Weitergabe von Informationen aus Drittländern
- Art 128Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Art 129Wahrung des Berufsgeheimnisses
- Art 130Aufsichtsmaßnahmen der EBA
- Art 131Geldbußen
- Art 132Zwangsgelder
- Art 133Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
- Art 134Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
- Art 135Anhörung der betreffenden Personen
- Art 136Überprüfung durch den Gerichtshof
- Art 137Aufsichtsgebühren
- Art 138Übertragung von Aufgaben durch die EBA an die zuständigen Behörden
- Art 139Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 140Berichte über die Anwendung dieser Verordnung
- Art 141Jahresbericht der ESMA über Marktentwicklungen
- Art 142Bericht über die jüngsten Entwicklungen bei Kryptowerten
- Art 143Übergangsmaßnahmen
- Art 144Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
- Art 145Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
- Art 146Änderung der Richtlinie 2013/36/EU
- Art 147Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
- Art 148Umsetzung der Änderungen der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937
- Art 149Inkrafttreten und Anwendung