Gesetze / MiCA · CELEX 02023R1114-20240109

Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung)

150 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1Gegenstand
  2. Art 2Anwendungsbereich
  3. Art 3Begriffsbestimmungen
  4. Art 4Öffentliche Angebote von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token
  5. Art 5Zulassung von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token zum Handel
  6. Art 6Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers
  7. Art 7Marketingmitteilungen
  8. Art 8Übermittlung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen
  9. Art 9Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen
  10. Art 10Ergebnis des öffentlichen Angebots und Sicherheitsvorkehrungen
  11. Art 11Rechte von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen
  12. Art 12Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper und veröffentlichter Marketingmitteilungen
  13. Art 13Widerrufsrecht
  14. Art 14Pflichten von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen
  15. Art 15Haftung für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
  16. Art 16Zulassung
  17. Art 17Anforderungen an Kreditinstitute
  18. Art 18Beantragung der Zulassung
  19. Art 19Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für vermögenswertereferenzierte Token
  20. Art 20Prüfung des Zulassungsantrags
  21. Art 21Erteilung oder Verweigerung der Zulassung
  22. Art 22Berichterstattung über vermögenswertereferenzierte Token
  23. Art 23Beschränkungen der Ausgabe vermögenswertereferenzierter Token, die gemeinhin als Tauschmittel verwendet werden
  24. Art 24Entzug der Zulassung
  25. Art 25Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token
  26. Art 26Haftung von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
  27. Art 27Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token
  28. Art 28Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers
  29. Art 29Marketingmitteilungen
  30. Art 30Kontinuierliche Unterrichtung der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token
  31. Art 31Beschwerdeverfahren
  32. Art 32Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten
  33. Art 33Mitteilung von Änderungen im Leitungsorgan
  34. Art 34Regelungen zur Unternehmensführung
  35. Art 35Eigenmittelanforderungen
  36. Art 36
  37. Art 37Verwahrung des Reservevermögens
  38. Art 38
  39. Art 39Recht auf Rücktausch
  40. Art 40Verbot der Gewährung von Zinsen
  41. Art 41Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
  42. Art 42Inhalt der Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token
  43. Art 43Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token
  44. Art 44Freiwillige Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token
  45. Art 45Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token
  46. Art 46Sanierungsplan
  47. Art 47Rücktauschplan
  48. Art 48Anforderungen für das öffentliche Angebot von E-Geld-Token und ihre Zulassung zum Handel
  49. Art 49Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E-Geld-Token
  50. Art 50Verbot der Gewährung von Zinsen
  51. Art 51Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für E-Geld-Token
  52. Art 52Haftung von Emittenten von E-Geld-Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
  53. Art 53Marketingmitteilungen
  54. Art 54Anlage von im Tausch gegen E-Geld-Token entgegengenommenen Geldbeträgen
  55. Art 55Sanierungs- und Rücktauschplan
  56. Art 56Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token
  57. Art 57Freiwillige Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token
  58. Art 58
  59. Art 59Zulassung
  60. Art 60Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch bestimmte Finanzunternehmen
  61. Art 61Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden
  62. Art 62Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
  63. Art 63Prüfung des Zulassungsantrags und Erteilung oder Verweigerung der Zulassung
  64. Art 64Entzug der Zulassung eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
  65. Art 65Grenzüberschreitende Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
  66. Art 66Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Kunden
  67. Art 67Aufsichtsrechtliche Anforderungen
  68. Art 68Regelungen zur Unternehmensführung
  69. Art 69Unterrichtung der zuständigen Behörden
  70. Art 70Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden
  71. Art 71Beschwerdeverfahren
  72. Art 72
  73. Art 73Auslagerung
  74. Art 74Geordnete Abwicklung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
  75. Art 75Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
  76. Art 76Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
  77. Art 77
  78. Art 78Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
  79. Art 79Platzierung von Kryptowerten
  80. Art 80Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
  81. Art 81Beratung zu Kryptowerten Portfolioverwaltung von Kryptowerten
  82. Art 82Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
  83. Art 83Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
  84. Art 84Inhalt der Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen
  85. Art 85Ermittlung signifikanter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
  86. Art 86Geltungsbereich der Vorschriften über Marktmissbrauch
  87. Art 87Insiderinformationen
  88. Art 88Offenlegung von Insiderinformationen
  89. Art 89Verbot von Insidergeschäften
  90. Art 90Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen
  91. Art 91Verbot der Marktmanipulation
  92. Art 92Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch
  93. Art 93Zuständige Behörden
  94. Art 94Befugnisse der zuständigen Behörden
  95. Art 95Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
  96. Art 96Zusammenarbeit mit EBA und ESMA
  97. Art 97Förderung der Konvergenz bei der Einstufung von Kryptowerten
  98. Art 98Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  99. Art 99Übermittlungspflicht
  100. Art 100Wahrung des Berufsgeheimnisses
  101. Art 101Datenschutz
  102. Art 102Vorsorgliche Maßnahmen
  103. Art 103Befugnisse der ESMA zur vorübergehenden Intervention
  104. Art 104Befugnisse der EBA zur vorübergehenden Intervention
  105. Art 105Produktintervention seitens der zuständigen Behörden
  106. Art 106Koordinierung mit der ESMA oder der EBA
  107. Art 107Zusammenarbeit mit Drittländern
  108. Art 108Bearbeitung von Beschwerden durch die zuständigen Behörden
  109. Art 109Register von Kryptowerte-Whitepapers, Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
  110. Art 110Register der nicht konformen Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen
  111. Art 110aZugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  112. Art 111Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
  113. Art 112Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
  114. Art 113Rechtsmittel
  115. Art 114Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen
  116. Art 115Berichterstattung über verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen an die ESMA und die EBA
  117. Art 116Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
  118. Art 117Aufsichtsaufgaben der EBA in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token
  119. Art 118Ausschuss der EBA für Kryptowerte
  120. Art 119Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token
  121. Art 120Unverbindliche Stellungnahmen der Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token
  122. Art 121Rechtsprivileg
  123. Art 122Informationsersuchen
  124. Art 123Allgemeine Untersuchungsbefugnisse
  125. Art 124Prüfungen vor Ort
  126. Art 125Informationsaustausch
  127. Art 126Verwaltungsvereinbarungen über den Informationsaustausch zwischen der EBA und Drittländern
  128. Art 127Weitergabe von Informationen aus Drittländern
  129. Art 128Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  130. Art 129Wahrung des Berufsgeheimnisses
  131. Art 130Aufsichtsmaßnahmen der EBA
  132. Art 131Geldbußen
  133. Art 132Zwangsgelder
  134. Art 133Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
  135. Art 134Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
  136. Art 135Anhörung der betreffenden Personen
  137. Art 136Überprüfung durch den Gerichtshof
  138. Art 137Aufsichtsgebühren
  139. Art 138Übertragung von Aufgaben durch die EBA an die zuständigen Behörden
  140. Art 139Ausübung der Befugnisübertragung
  141. Art 140Berichte über die Anwendung dieser Verordnung
  142. Art 141Jahresbericht der ESMA über Marktentwicklungen
  143. Art 142Bericht über die jüngsten Entwicklungen bei Kryptowerten
  144. Art 143Übergangsmaßnahmen
  145. Art 144Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
  146. Art 145Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
  147. Art 146Änderung der Richtlinie 2013/36/EU
  148. Art 147Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
  149. Art 148Umsetzung der Änderungen der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937
  150. Art 149Inkrafttreten und Anwendung