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MiCA

Art 116 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern

Stand: 09.01.2024

Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.

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