Gesetze / MiCA MiCA Art 116 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern Stand: 09.01.2024 Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.