Gesetze / MessEG · BGBl I 2013, 2722, 2723
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
65 Normen · ausgefertigt 25.07.2013 · 93 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Allgemeine Begriffsbestimmungen
- § 3Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
- § 4Verordnungsermächtigungen
- § 5Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
- Abschnitt 2 · Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
- Unterabschnitt 1 · Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
- § 6Inverkehrbringen von Messgeräten
- § 7Vermutungswirkung
- § 8Konformitätserklärung
- § 9Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
- § 10Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
- Unterabschnitt 2 · Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 11Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
- § 12Befugnisse der anerkennenden Stelle
- § 13Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 14Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
- § 15Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
- § 16Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
- § 17Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
- § 18Vergabe von Kennnummern
- § 19Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 20Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 21Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 21aAkkreditierte interne Stelle
- § 22Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 3 · Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 23Pflichten des Herstellers
- § 24Pflichten des Bevollmächtigten
- § 25Pflichten des Einführers
- § 26Pflichten des Händlers
- Unterabschnitt 4 · Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- § 27EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
- § 28Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
- § 29Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
- Unterabschnitt 5 · Verordnungsermächtigung
- § 30Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 · Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
- Unterabschnitt 1 · Verwenden von Messgeräten und Messwerten
- § 31Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
- § 32(weggefallen)
- § 33Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
- § 34Vermutungswirkung
- § 35Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
- § 36Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
- Unterabschnitt 2 · Eichung und Befundprüfung
- § 37Eichung und Eichfrist
- § 38Verspätete Eichungen
- § 39Befundprüfung
- § 40Zuständige Stellen für die Eichung
- Unterabschnitt 3 · Verordnungsermächtigung
- § 41Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4 · Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- § 42Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- § 43Anforderungen an Fertigpackungen
- § 44Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Abschnitt 5 · Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
- § 45Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- § 46Regelermittlungsausschuss
- § 47Metrologische Rückführung
- Abschnitt 6 · Metrologische Überwachung
- Unterabschnitt 1 · Marktüberwachung
- § 48Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
- § 49Marktüberwachungskonzept
- § 50Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 50aFormale Nichtkonformität
- § 50bRisiko durch konforme Messgeräte
- § 51Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 52Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
- § 53Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 2 · Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
- § 54Grundsätze der Verwendungsüberwachung
- § 55Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
- § 56Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
- Unterabschnitt 3 · Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- § 57Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- § 58Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
- Abschnitt 7 · Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
- § 59Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
- § 60Bußgeldvorschriften
- § 61Einziehung
- Abschnitt 8 · Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 62Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 2 Normen geändert · §§ 32, 60 neueste Änderung
- 01.02.2024 — 1 Norm geändert · § 37
- 28.07.2021 — 22 Normen geändert · §§ 7, 15, 19, 21a und 18 weitere
- 02.12.2019 — 1 Norm geändert · § 11
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.