Gesetze / Mess- und Eichgesetz
MessEG§ 34 Vermutungswirkung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- VG Sigmaringen, 25.06.2020 – 4 K 7527/18Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2023 – 2 S 2874/20Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit der Verpflichtete Maßnahmen ergriffen hat, die von Regeln, technischen Spezifikationen oder Erkenntnissen abgedeckt sind, die vom Ausschuss nach § 46 ermittelt wurden und deren Fundstelle die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, wird vermutet, dass
1.
die wesentlichen Anforderungen bei dem Verwenden von Messgeräten nach § 31 Absatz 2 Nummer 1 erfüllt werden und
2.
Rechnungen, bei denen Messwerte nach § 33 Absatz 3 verwendet werden, nachvollzogen werden können.