Gesetze / Mess- und Eichgesetz

MessEG

§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte

Stand: 10.06.2019

Bund

Wenn in den nachfolgenden Abschnitten Regelungen für Messgeräte oder Produkte getroffen werden, sind diese in gleicher Weise anzuwenden auf

1.
Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten,
2.
Teilgeräte.
§ 4 § 6