Gesetze / Mess- und Eichgesetz
MessEG§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Stand: 10.06.2019
Wenn in den nachfolgenden Abschnitten Regelungen für Messgeräte oder Produkte getroffen werden, sind diese in gleicher Weise anzuwenden auf
1.
Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten,
2.
Teilgeräte.