§ 62 Akteneinsicht, Registereinsicht
Stand: 16.01.2026
Wird zitiert von 42
Nach Gewicht
- BPatG, 14.04.2010 – 26 W (pat) 14/10Markenbeschwerdeverfahren – Akteneinsicht – auf § 62 Abs. 1 MarkenG gestützter Akteneinsichtsantrag wandelt sich nach Eintragung der Marke in einen auf § 62 Abs. 2 MarkenG gestützten Antrag - Einsicht in Akten eingetragener Marken ist grundsätzlich frei – zur Grenze der freien Akteneinsicht – Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen an der nicht öffentlichen Zugänglichkeit - besonderes Interesse der Antragstellerin an Aktenteilen, die für die Eintragung der Marke im Wege der Verkehrsdurchsetzung maßgeblich waren und für Durchführung des Löschungsverfahrens bedeutend sind - Akten enthalten keine Angaben zu personenbezogenen Daten und betrieblichen Umsätzen - Interesse der Antragstellerin überwiegt – zur KostenauferlegungZitiert von 3
- BPatG, 02.12.2020 – 28 W (pat) 551/18
- BPatG, 13.12.2005 – 24 W (pat) 166/04Zitiert von 2
- BPatG, 11.06.2015 – 30 W (pat) 4/15Markenbeschwerdeverfahren – "TRANSZENDENTALE MEDITATION" - Antrag auf Akteneinsicht – zum berechtigten Interesse an der Einsicht in die Akten der Markenanmeldung – Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses an der Akteneinsicht – zur KostenauferlegungZitiert von 5
- BGH, 10.04.2007 – I ZB 15/06Zitiert von 14
- BPatG, 25.05.2023 – 25 W (pat) 568/22Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Akteneinsicht - zum berechtigten Interesse einer Markeninhaberin an der Akteneinsicht bei späterer Anmeldung einer identischen Wortfolge
Zuletzt entschieden
- BPatG, 30.07.2025 – 26 W (pat) 548/22
- BPatG, 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17Markenbeschwerdesache - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender BestimmtheitZitiert von 3
- BPatG, 15.03.2021 – 25 W (pat) 41/20(Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Akteneinsicht - ein Antrag auf Einsicht in die vernichteten Akten einer Markenanmeldung geht ins Leere – zu den tatsächlichen Bestandteilen der Anmeldeakte im Sinne von § 62 Abs. 1 MarkenG – zum berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über getätigte Markenanmeldungen – DPMAregister - den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gehen die Vorschritten des Markengesetzes als Lex Specialis vor)
42 Entscheidungen zu § 62 MarkenG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/62#abs-1 (1) Das Deutsche Patent- und Markenamt gewährt auf Antrag Einsicht in die Akten von Anmeldungen von Marken, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/62#abs-2 (2) Nach der Eintragung der Marke wird Einsicht in die Akten der eingetragenen Marke gewährt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/62#abs-3 (3) Die Einsicht in die Akten nach Absatz 2 kann bei elektronisch geführten Akten auch über das Internet gewährt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/62#abs-4 (4) Die Akteneinsicht nach den Absätzen 1 bis 3 ist ausgeschlossen, soweit
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/62#abs-5 (5) Die Einsicht in das Register steht jeder Person frei.