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Artikel 4 · BT-Drs. 18/7195 · S. 32

Zu Artikel 4 (Änderung des Markengesetzes – MarkenG)

Zu Artikel 4 (Änderung des Markengesetzes – MarkenG)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen dienen im Wesentlichen der Anpassung der Inhaltsübersicht an die Verordnung (EU)
Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen
für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1), welche die Verordnung (EG)
Nr. 510/2006 abgelöst hat.
Zudem dienen die Änderungen der Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 und
sind Folgeänderungen, bedingt durch die Änderung der §§ 41 und 94 MarkenG und die Aufhebung der §§ 156
bis 161 MarkenG.
Zu Nummer 2 (§ 8 Absatz 2 Nummer 7 und 8)
Die Änderung dient der Modernisierung und dem Abbau von Bürokratie. Die absoluten Schutzhindernisse in § 8
Absatz 2 Nummer 7 und 8 betreffen Zeichen, die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen oder Kennzeichen interna-
tionaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten und daher von der Eintragung als Marke ausgeschlossen
sind. Die Regelung entspricht den Vorgaben von Artikel 6ter Absatz 1 Buchstaben a und b der Pariser Verband-
sübereinkunft (PVÜ) sowie Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h der Markenrechtsrichtlinie (Richtlinie 2008/95/EG).
Entsprechend dem absoluten Schutzhindernis in § 8 Absatz 2 Nummer 6 MarkenG soll künftig auch für die in
Nummer 7 und 8 geregelten Schutzhindernisse die Bekanntmachung der Zeichen im Bundesgesetzblatt keine An-
wendungsvoraussetzung mehr sein, weshalb das Bekanntmachungserfordernis gestrichen wird. Die Weltorgani-
sation für geistiges Eigentum (WIPO) hält eine Datenbank vor, in der nach Art. 6ter PVÜ geschützte Zeichen
recherchiert werden können.
Zu Nummer 3 (§ 9 Absatz 2)
Es handelt sich um eine rein redaktionelle Anpassung. Das Markengesetz differenziert zwischen absoluten und

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.138 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7195, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.026–118.164 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4b850dc7dd639982….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP