§ 24 Ort und Form des Registers
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BPatG, 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17Markenbeschwerdesache - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender BestimmtheitZitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 19.09.2019 – 20 VA 21/17Zitiert von 4
- BPatG, 06.04.2005 – 28 W (pat) 228/03
- BPatG, 08.03.2005 – 24 W (pat) 102/03
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/24#abs-1 (1) Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/24#abs-2 (2) Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.