Gesetze / GeschGehG · BGBl I 2019, 466

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

23 Normen · ausgefertigt 18.04.2019 · 136 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeines
  3. § 1Anwendungsbereich
  4. § 2Begriffsbestimmungen
  5. § 3Erlaubte Handlungen
  6. § 4Handlungsverbote
  7. § 5Ausnahmen
  8. Abschnitt 2 · Ansprüche bei Rechtsverletzungen
  9. § 6Beseitigung und Unterlassung
  10. § 7Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
  11. § 8Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
  12. § 9Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
  13. § 10Haftung des Rechtsverletzers
  14. § 11Abfindung in Geld
  15. § 12Haftung des Inhabers eines Unternehmens
  16. § 13Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
  17. § 14Missbrauchsverbot
  18. Abschnitt 3 · Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen
  19. § 15Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  20. § 16Geheimhaltung
  21. § 17Ordnungsmittel
  22. § 18Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
  23. § 19Weitere gerichtliche Beschränkungen
  24. § 20Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19
  25. § 21Bekanntmachung des Urteils
  26. § 22Streitwertbegünstigung
  27. Abschnitt 4 · Strafvorschriften
  28. § 23Verletzung von Geschäftsgeheimnissen