Gesetze / Landesrecht Bayern / BaySchFG · GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
64 Normen · Ausgangsfassung vom 31.05.2000 · 8 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Personalaufwand
- Art. 3 Schulaufwand
- Art. 4 Betrieb und Unterhaltung
- Art. 5 Finanzhilfen, Verordnungsermächtigung
- Art. 6 Träger des Personalaufwands
- Art. 7 Vergütung des Unterrichts durch Lehrkräfte der Kirchen und kirchlichen Genossenschaften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren
- Art. 8 Träger des Schulaufwands
- Art. 9 Schulverband
- Art. 10 Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung
- Art. 11 Staatliche Heimschulen
- Art. 12 Bedarfsaufbringung in besonderen Fällen
- Art. 13 (aufgehoben)
- Art. 14 Verwaltung des Schulvermögens
- Art. 15 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
- Art. 16 Lehrpersonalzuschüsse
- Art. 17 Lehrpersonalzuschüsse für Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs; Verordnungsermächtigung
- Art. 18 Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
- Art. 19 Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung
- Art. 20 Besondere Leistungen für Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler
- Art. 21 Lernmittelfreiheit
- Art. 22 Staatliche Zuweisungen an die kommunalen Träger des Schulaufwands
- Art. 23 Schulgeldfreiheit
- Art. 24 Errichtung von Heimen und ähnlichen Einrichtungen, Finanzhilfen
- Art. 25 Betriebskosten und Zuschüsse
- Art. 26 (aufgehoben)
- Art. 27 (aufgehoben)
- Art. 28 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
- Art. 29 Staatliche Förderung
- Art. 30 Digitale Infrastruktur
- Art. 31 Leistungen für den Personalaufwand; Verordnungsermächtigung
- Art. 32 Leistungen für den Schulaufwand, Verordnungsermächtigung
- Art. 33 Leistungen für den Personalaufwand
- Art. 34 Leistungen für den Schulaufwand
- Art. 34a Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs
- Art. 35 Gliederung und Ausbau
- Art. 36 Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen
- Art. 37 Zuschüsse bei Blockbeschulung
- Art. 38 Zuschüsse
- Art. 39 (aufgehoben)
- Art. 40 Versorgungszuschüsse
- Art. 41 Zuschüsse
- Art. 42 (aufgehoben)
- Art. 43 Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
- Art. 44 Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte
- Art. 45 Zuschüsse
- Art. 46 Lernmittelfreiheit
- Art. 47 Schulgeldfreiheit
- Art. 48 Staatliches Schulamt
- Art. 49 Ministerialbeauftragte
- Art. 50 Private Volksschulen, Grund-, Haupt- und Mittelschulen
- Art. 51 Vorkurse an Spätberufenengymnasien
- Art. 52 Schulaufwand für staatliche Realschule und Gymnasien in besonderen Fällen
- Art. 53 Übertragung und Rückübereignung von Schulanlagen
- Art. 54 Digitale Infrastruktur
- Art. 55 Rückwirkende Zuschussgewährung an private Gymnasien
- Art. 57 Schulen besonderer Art
- Art. 57a Versorgungszuschüsse
- Art. 58 Staatsverträge
- Art. 59 Vollzug des Gesetzes
- Art. 59a (außer Kraft)
- Art. 59b (aufgehoben)
- Art. 60 Verordnungsermächtigungen
- Art. 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
07.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2026 (GVBl. S. 363), durch die §§ 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 379), durch Gesetz vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 398) und durch Verordnung vom 7. Juli 2026 (GVBl. S. 519)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.