Gesetze / Landesrecht Bayern / BaySchFG · GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K
Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
64 Normen · ausgefertigt 31.05.2000 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Personalaufwand
- Art 3 Schulaufwand
- Art 4 Betrieb und Unterhaltung
- Art 5 Finanzhilfen, Verordnungsermächtigung
- Art 6 Träger des Personalaufwands
- Art 7 Vergütung des Unterrichts durch Lehrkräfte der Kirchen und kirchlichen Genossenschaften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren
- Art 8 Träger des Schulaufwands
- Art 9 Schulverband
- Art 10 Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung
- Art 11 Staatliche Heimschulen
- Art 12 Bedarfsaufbringung in besonderen Fällen
- Art 13 (aufgehoben)
- Art 14 Verwaltung des Schulvermögens
- Art 15 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
- Art 16 Lehrpersonalzuschüsse
- Art 17 Lehrpersonalzuschüsse für Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs; Verordnungsermächtigung
- Art 18 Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
- Art 19 Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung
- Art 20 Besondere Leistungen für Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler
- Art 21 Lernmittelfreiheit
- Art 22 Staatliche Zuweisungen an die kommunalen Träger des Schulaufwands
- Art 23 Schulgeldfreiheit
- Art 24 Errichtung von Heimen und ähnlichen Einrichtungen, Finanzhilfen
- Art 25 Betriebskosten und Zuschüsse
- Art 26 (aufgehoben)
- Art 27 (aufgehoben)
- Art 28 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
- Art 29 Staatliche Förderung
- Art 30 Digitale Infrastruktur
- Art 31 Leistungen für den Personalaufwand; Verordnungsermächtigung
- Art 32 Leistungen für den Schulaufwand, Verordnungsermächtigung
- Art 33 Leistungen für den Personalaufwand
- Art 34 Leistungen für den Schulaufwand
- Art 34a Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs
- Art 35 Gliederung und Ausbau
- Art 36 Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen
- Art 37 Zuschüsse bei Blockbeschulung
- Art 38 Zuschüsse
- Art 39 (aufgehoben)
- Art 40 Versorgungszuschüsse
- Art 41 Zuschüsse
- Art 42 (aufgehoben)
- Art 43 Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
- Art 44 Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte
- Art 45 Zuschüsse
- Art 46 Lernmittelfreiheit
- Art 47 Schulgeldfreiheit
- Art 48 Staatliches Schulamt
- Art 49 Ministerialbeauftragte
- Art 50 Private Volksschulen, Grund-, Haupt- und Mittelschulen
- Art 51 Vorkurse an Spätberufenengymnasien
- Art 52 Schulaufwand für staatliche Realschule und Gymnasien in besonderen Fällen
- Art 53 Übertragung und Rückübereignung von Schulanlagen
- Art 54 Digitale Infrastruktur
- Art 55 Rückwirkende Zuschussgewährung an private Gymnasien
- Art 57 Schulen besonderer Art
- Art 57a Versorgungszuschüsse
- Art 58 Staatsverträge
- Art 59 Vollzug des Gesetzes
- Art 59a (außer Kraft)
- Art 59b (aufgehoben)
- Art 60 Verordnungsermächtigungen
- Art 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten