Gesetze / Landesrecht Bayern / BayPVG · GVBl. S. 349, BayRS 2035-1-F
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
103 Normen · ausgefertigt 11.11.1986 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Bildung von Personalvertretungen
- Art 2 Zusammenarbeit; Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
- Art 3 Verhältnis zum Tarifvertrag
- Art 4 Beschäftigte
- Art 5 Gruppen
- Art 6 Dienststellen
- Art 7 Vertretung der Dienststelle
- Art 8 Verbot der Behinderung, Benachteiligung und Begünstigung
- Art 9 Schutz der Auszubildenden als Mitglied der Personalvertretung
- Art 10 Schweigepflicht
- Art 11 Unfallfürsorge
- Art 12 Personalratsfähige Dienststellen; Kleindienststellen
- Art 13 Wahlberechtigung
- Art 14 Wählbarkeit
- Art 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
- Art 16 Größe des Personalrats
- Art 17 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- Art 18 Abweichende Sitzverteilung
- Art 19 Grundsätze des Wahlverfahrens
- Art 20 Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands
- Art 21 Wahl des Wahlvorstands in personalratslosen Dienststellen
- Art 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
- Art 23 Aufgaben des Wahlvorstands
- Art 24 Schutz und Kosten der Wahl
- Art 25 Wahlanfechtung
- Art 26 Beginn und Dauer der regelmäßigen Amtszeit
- Art 27 Vorzeitige Neuwahl
- Art 27a Um- und Neubildungen von Dienststellen
- Art 28 Ausschluss eines Mitglieds; Auflösung des Personalrats
- Art 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
- Art 30 Ruhen der Mitgliedschaft
- Art 31 Ersatzmitglieder
- Art 32 Vorstand; Vorsitzender
- Art 33 Erweiterter Vorstand
- Art 34 Sitzungen; Teilnahmerecht
- Art 35 Nichtöffentlichkeit und Sitzungsteilnahme
- Art 36 Erweitertes Teilnahmerecht
- Art 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
- Art 38 Gemeinsame Beschlüsse; Beschlüsse von Gruppen
- Art 39 Aussetzung von Beschlüssen
- Art 40 Teilnahmerecht von weiteren Vertretern; Stimmrecht
- Art 41 Niederschrift
- Art 42 Geschäftsordnung
- Art 43 Sprechstunden
- Art 44 Kostentragung; Geschäftsbedarf; Bekanntmachungen
- Art 45 Verbot der Erhebung von Beiträgen
- Art 46 Ehrenamt; Arbeitszeitversäumnis; Freistellung; Fortbildung
- Art 47 Besonderer Schutz bei Kündigung, Versetzung oder Abordnung
- Art 48 Zusammensetzung und Leitung; Teilversammlung
- Art 49 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung
- Art 50 Zeitpunkt
- Art 51 Befugnisse und Zuständigkeiten
- Art 52 Erweitertes Teilnahmerecht
- Art 53 Bildung von Stufenvertretungen
- Art 53a Anfechtung der Wahl der Stufenvertretungen
- Art 54 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Art 55 Bildung von Gesamtpersonalräten
- Art 56 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Art 57 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen; Allgemeine Aufgaben
- Art 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Art 59 Größe und Zusammensetzung
- Art 60 Wahlvorstand; Wahl; Amtszeit; Vorsitz
- Art 61 Befugnisse
- Art 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Art 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Art 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen; Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Art 65 (aufgehoben)
- Art 66 (aufgehoben)
- Art 67 Grundsätze für die Zusammenarbeit
- Art 68 Diskriminierungsverbot und Neutralitätsgebot
- Art 69 Allgemeine Aufgaben; Informationsrecht; Teilnahme an Prüfungen
- Art 70 Mitbestimmungsverfahren
- Art 70a Initiativrecht
- Art 71 Einigungsstelle
- Art 72 Mitwirkungsverfahren
- Art 73 Dienstvereinbarungen
- Art 74 Durchführung von Entscheidungen
- Art 75 Mitbestimmung in Personal- und Sozialangelegenheiten
- Art 75a Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen und automatisierten Verfahren
- Art 76 Mitwirkung in Personal-, Sozial- und Organisationsangelegenheiten
- Art 77 Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen
- Art 77a Erörterung bei leistungsbezogenen Maßnahmen
- Art 78 Ausnahmen von der Beteiligung
- Art 79 Beteiligung bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Art 80 Zuständigkeit
- Art 81 Bildung und Aufgaben
- Art 82 Zuständigkeit und Verfahren
- Art 83 Bildung und Besetzung der Fachkammern und des Fachsenats
- Art 84 Bayerischer Rundfunk
- Art 85 Bayerischer Jugendring; Bayerisches Rotes Kreuz
- Art 86 Allgemeine Ortskrankenkasse Bayern (AOK Bayern)
- Art 87 Deutsche Rentenversicherung
- Art 88 Gemeinsame Angelegenheiten von Richtern, Staatsanwälten und anderen Beschäftigten
- Art 89 Bayerische Bereitschaftspolizei
- Art 90 Landesamt für Verfassungsschutz
- Art 91 Personalvertretung der Staatsanwälte
- Art 92 Dienststellen im Ausland
- Art 93 Behandlung von Verschlusssachen
- Art 94 Erlass von Vorschriften
- Art 95 Religionsgemeinschaften
- Art 96 (aufgehoben)
- Art 96a (außer Kraft)
- Art 97 Inkrafttreten, Außerkrafttreten