Gesetze / Landesrecht Bayern / BayPVG · GVBl. S. 349, BayRS 2035-1-F
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
103 Normen · Ausgangsfassung vom 11.11.1986 · 20 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art. 1 Bildung von Personalvertretungen
- Art. 2 Zusammenarbeit; Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
- Art. 3 Verhältnis zum Tarifvertrag
- Art. 4 Beschäftigte
- Art. 5 Gruppen
- Art. 6 Dienststellen
- Art. 7 Vertretung der Dienststelle
- Art. 8 Verbot der Behinderung, Benachteiligung und Begünstigung
- Art. 9 Schutz der Auszubildenden als Mitglied der Personalvertretung
- Art. 10 Schweigepflicht
- Art. 11 Unfallfürsorge
- Art. 12 Personalratsfähige Dienststellen; Kleindienststellen
- Art. 13 Wahlberechtigung
- Art. 14 Wählbarkeit
- Art. 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
- Art. 16 Größe des Personalrats
- Art. 17 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- Art. 18 Abweichende Sitzverteilung
- Art. 19 Grundsätze des Wahlverfahrens
- Art. 20 Bestellung oder Wahl des Wahlvorstands
- Art. 21 Wahl des Wahlvorstands in personalratslosen Dienststellen
- Art. 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
- Art. 23 Aufgaben des Wahlvorstands
- Art. 24 Schutz und Kosten der Wahl
- Art. 25 Wahlanfechtung
- Art. 26 Beginn und Dauer der regelmäßigen Amtszeit
- Art. 27 Vorzeitige Neuwahl
- Art. 27a Um- und Neubildungen von Dienststellen
- Art. 28 Ausschluss eines Mitglieds; Auflösung des Personalrats
- Art. 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
- Art. 30 Ruhen der Mitgliedschaft
- Art. 31 Ersatzmitglieder
- Art. 32 Vorstand; Vorsitzender
- Art. 33 Erweiterter Vorstand
- Art. 34 Sitzungen; Teilnahmerecht
- Art. 35 Nichtöffentlichkeit und Sitzungsteilnahme
- Art. 36 Erweitertes Teilnahmerecht
- Art. 37 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
- Art. 38 Gemeinsame Beschlüsse; Beschlüsse von Gruppen
- Art. 39 Aussetzung von Beschlüssen
- Art. 40 Teilnahmerecht von weiteren Vertretern; Stimmrecht
- Art. 41 Niederschrift
- Art. 42 Geschäftsordnung
- Art. 43 Sprechstunden
- Art. 44 Kostentragung; Geschäftsbedarf; Bekanntmachungen
- Art. 45 Verbot der Erhebung von Beiträgen
- Art. 46 Ehrenamt; Arbeitszeitversäumnis; Freistellung; Fortbildung
- Art. 47 Besonderer Schutz bei Kündigung, Versetzung oder Abordnung
- Art. 48 Zusammensetzung und Leitung; Teilversammlung
- Art. 49 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung
- Art. 50 Zeitpunkt
- Art. 51 Befugnisse und Zuständigkeiten
- Art. 52 Erweitertes Teilnahmerecht
- Art. 53 Bildung von Stufenvertretungen
- Art. 53a Anfechtung der Wahl der Stufenvertretungen
- Art. 54 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Art. 55 Bildung von Gesamtpersonalräten
- Art. 56 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Art. 57 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen; Allgemeine Aufgaben
- Art. 58 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Art. 59 Größe und Zusammensetzung
- Art. 60 Wahlvorstand; Wahl; Amtszeit; Vorsitz
- Art. 61 Befugnisse
- Art. 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- Art. 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Art. 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen; Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Art. 65 (aufgehoben)
- Art. 66 (aufgehoben)
- Art. 67 Grundsätze für die Zusammenarbeit
- Art. 68 Diskriminierungsverbot und Neutralitätsgebot
- Art. 69 Allgemeine Aufgaben; Informationsrecht; Teilnahme an Prüfungen
- Art. 70 Mitbestimmungsverfahren
- Art. 70a Initiativrecht
- Art. 71 Einigungsstelle
- Art. 72 Mitwirkungsverfahren
- Art. 73 Dienstvereinbarungen
- Art. 74 Durchführung von Entscheidungen
- Art. 75 Mitbestimmung in Personal- und Sozialangelegenheiten
- Art. 75a Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen und automatisierten Verfahren
- Art. 76 Mitwirkung in Personal-, Sozial- und Organisationsangelegenheiten
- Art. 77 Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen
- Art. 77a Erörterung bei leistungsbezogenen Maßnahmen
- Art. 78 Ausnahmen von der Beteiligung
- Art. 79 Beteiligung bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Art. 80 Zuständigkeit
- Art. 81 Bildung und Aufgaben
- Art. 82 Zuständigkeit und Verfahren
- Art. 83 Bildung und Besetzung der Fachkammern und des Fachsenats
- Art. 84 Bayerischer Rundfunk
- Art. 85 Bayerischer Jugendring; Bayerisches Rotes Kreuz
- Art. 86 Allgemeine Ortskrankenkasse Bayern (AOK Bayern)
- Art. 87 Deutsche Rentenversicherung
- Art. 88 Gemeinsame Angelegenheiten von Richtern, Staatsanwälten und anderen Beschäftigten
- Art. 89 Bayerische Bereitschaftspolizei
- Art. 90 Landesamt für Verfassungsschutz
- Art. 91 Personalvertretung der Staatsanwälte
- Art. 92 Dienststellen im Ausland
- Art. 93 Behandlung von Verschlusssachen
- Art. 94 Erlass von Vorschriften
- Art. 95 Religionsgemeinschaften
- Art. 96 (aufgehoben)
- Art. 96a (außer Kraft)
- Art. 97 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
28.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 28. Juli 2026 (GVBl. S. 379)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.