Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Personalvertretungsgesetz
BayPVGArt 97 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayPVG/97#abs-1 (1) Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 1. Mai 1974 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayPVG/97#abs-2 (2) Art. 96a tritt mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 29. April 1974 (GVBl. S. 157). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.