Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1318 Folgen der Aufhebung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1318#abs-1 (1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1318#abs-2 (2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung
Die Vorschriften über den Unterhalt wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes finden auch insoweit entsprechende Anwendung, als eine Versagung des Unterhalts im Hinblick auf die Belange des Kindes grob unbillig wäre.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1318#abs-3 (3) Die §§ 1363 bis 1390 und 1587 finden entsprechende Anwendung, soweit dies nicht im Hinblick auf die Umstände bei der Eheschließung oder bei Verstoß gegen § 1306 im Hinblick auf die Belange der dritten Person grob unbillig wäre.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1318#abs-4 (4) Die §§ 1568a und 1568b finden entsprechende Anwendung; dabei sind die Umstände bei der Eheschließung und bei Verstoß gegen § 1306 die Belange der dritten Person besonders zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1318#abs-5 (5) § 1931 findet zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1304, 1306, 1307 oder § 1311 oder im Falle des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 die Aufhebbarkeit der Ehe bei der Eheschließung gekannt hat, keine Anwendung.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 1318 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 06.02.2013 – 17 W 13/12
- OLG Hamm, 09.06.2022 – 4 UF 175/20Zitiert von 1
- BVerfG, 01.02.2023 – 1 BvL 7/18 · KindereheZitiert von 15
- BVerfG, 25.09.2012 – 1 BvL 6/11Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten NormZitiert von 1
- BGH, 31.05.2023 – XII ZB 274/21Eheaufhebungsbeschluss: Vorliegen einer Beschwer durch Feststellung eines Eheaufhebungsgrundes nur für einen PartnerZitiert von 2
- OLG Bremen, 13.11.2015 – 4 UF 73/15
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.03.2026 – XII ZB 387/25Aussetzung eines Trennungsunterhaltsverfahrens wegen eines in Italien betriebenen DelibationsverfahrensZitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 31.03.2023 – 5 UF 102/22Zitiert von 1
- OLG Hamm, 09.06.2022 – 4 UF 158/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1318 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.07.2009 Ausfertigung
§ 1318 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I 1696)
BGBl. 2009 I S. 1696
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03.04.2009 Ausfertigung
§ 1318 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I 700 338)
BGBl. 2009 I S. 700
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.