Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung
Stand: 10.06.2019
Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu § 1313 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Karlsruhe, 03.04.2014 – S 13 R 1642/13
- BGH, 22.07.2020 – XII ZB 131/20Aufhebbarkeit einer Auslandsehe mit einem bei Eheschließung minderjährigen Ehegatten: Anzuwendendes Recht; Antrag der Verwaltungsbehörde auf Eheaufhebung; Voraussetzung einer Bestätigung der Ehe; Absehen von einer Eheaufhebung aufgrund gerichtlichen Ermessens
- BVerfG, 02.05.2012 – 1 BvL 20/09Zur Darlegungspflicht des vorlegenden Gerichts bei einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG (hier: § 47 Abs. 1 SGB VI)Zitiert von 19
- BGH, 11.03.2026 – XII ZB 387/25Aussetzung eines Trennungsunterhaltsverfahrens wegen eines in Italien betriebenen DelibationsverfahrensZitiert von 1
- BGH, 31.05.2023 – XII ZB 274/21Eheaufhebungsbeschluss: Vorliegen einer Beschwer durch Feststellung eines Eheaufhebungsgrundes nur für einen PartnerZitiert von 2
- BGH, 27.06.2012 – XII ZR 89/10Anfechtung der Vaterschaft: Verfassungsmäßigkeit des behördlichen AnfechtungsrechtsZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 08.01.2025 – 6 Bs 157/24Zitiert von 4
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2024 – 6 B 1/24
- OVG Niedersachsen, 01.09.2023 – 13 ME 131/23Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1313 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 1313 neu gefasst durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.