Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung

Stand: 10.06.2019

FamilienrechtBund30 Entscheidungen

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.

§ 1312 § 1314