Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 122
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 03.09.2009 – I-3 Wx 8/09
- KG, 11.07.2019 – 19 W 50/19Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 14.09.2020 – 21 W 59/20Zitiert von 4
- OLG Brandenburg, 26.01.2023 – 3 W 71/22Zitiert von 1
- LG Saarbrücken, 11.12.2015 – 10 S 112/15Zitiert von 1
- OLG Schleswig, 02.11.2023 – 3 Wx 1/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.06.2026 – IX ZB 1/25Pfändungsschutz einer Zugewinnausgleichsforderung
- BGH, 01.04.2026 – XII ZB 647/24(Stillschweigende Genehmigung eines Scheidungsantrags bei Bestellung eines Betreuers für die Vertretung in einem Ehescheidungsverfahren)
- OLG Köln, 23.03.2026 – 2 W 44/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1931 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1931#abs-1 (1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1931#abs-2 (2) Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1931#abs-3 (3) Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1931#abs-4 (4) Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen; § 1924 Abs. 3 gilt auch in diesem Falle.