Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine vorzeitige Ehescheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB eine unzumutbare Härte voraussetzt, die in der Person des anderen Ehegatten liegt. Zudem traten im Juli 2026 mehrere Gesetzesänderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Gewaltschutzgesetz in Kraft.
1 Entscheidung · 4 Gesetzesänderungen · 1 Meldung im Berichtszeitraum
Ehescheidung
Eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres setzt eine unzumutbare Härte aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten voraus
Streitig war, ob die Ehe der Beteiligten vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann [1]. Der BGH entschied, dass eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres gemäß § 1565 Abs. 2 BGB nur dann geschieden werden kann, wenn dem antragstellenden Ehegatten die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres aus in der Person des anderen Ehegatten liegenden Gründen unzumutbar ist [1].
Gesetzgebung
Zum 10.07.2026 traten Änderungen im Gewaltschutzgesetz mit drei geänderten Vorschriften [2] sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch mit einer geänderten Vorschrift [3] in Kraft.
Weitere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs traten am 23.07.2026 mit 16 geänderten Vorschriften [4] sowie am 29.07.2026 mit einer geänderten Vorschrift [5] in Kraft.
Berufsrecht
Eine Verfassungsbeschwerde einer Familienrichterin gegen eine angeordnete ärztliche Untersuchung hatte Erfolg [6].
Datenlage
Im Berichtszeitraum sind 1 Entscheidung, 4 Gesetzesänderungen und 1 Meldung im Datenbestand erfasst. Gerichte veröffentlichen Entscheidungen mit Verzug; weitere Dokumente aus dem Zeitraum können später in den Bestand nachrücken.
Ausgewählte Vorschriften, die dieses Thema tragen. Bezeichnung und
Überschrift stammen aus der geltenden Fassung im Bestand. Kuratierte Auswahl,
zuletzt geprüft am 07.08.2026.
Leitsatz ZPO §§ 114, 115 Abs. 1 und 2; BGB § 1360 a Abs. 2, 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 a) Eine zugelassene Rechtsbeschwerde hat in aller Regel dann hinreichende Aus- sicht auf Erfolg i.S. von § 114 ZPO, wenn die Entscheidung von de…
Leitsatz Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Aus…
Leitsatz Bei der internen Teilung nach § 10 VersAusglG ist es geboten, im Tenor der gerichtlichen Entscheidung die Fassung oder das Datum der Versorgungsregelung zu benennen, die dieser Entscheidung zugrunde liegt .
Leitsatz 1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ableh…
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Leitsatz 1. Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge spr…
Leitsatz BGB § 1573 Abs. 5 Beruht die Einkommensdifferenz zwischen Ehegatten auf fortwirkenden ehebe- dingten Nachteilen zu Lasten des Unterhaltsberechtigten, kommt eine zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts gemäß § 157…
Namensrecht: Erfordernis der Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteils zur Namensänderung des Kindes bei Ruhen von dessen elterlicher Sorge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Leitsatz Die Neu-Bestimmung eines Familiennamens nach § 1617b Abs. 1 S. 1 BGB obliegt grundsätzlich dem Sorgeberechtigten und bedarf nicht der Zustimmung des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils.
Abstammungsrecht: Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung durch einen Frau-zu-Mann-Transsexuellen bei weiblichem Geschlecht im Zeitpunkt der Geburt des Kindes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Leitsatz 1. Nur ein Mann kann nach § 1592 Nr. 2 BGB die Vaterschaft für ein Kind anerkennen. Eine Anerkennungserklärung, die ein Frau-zu-Mann-Transsexueller vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf de…
Kindesunterhalt: Umfang der Berücksichtigung von Verbindlichkeiten sowie Auswirkung eines erweiterten Umgangsrechts auf die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Namensrecht: Keine Neubestimmung des Ehenamens nach Widerruf der Ehenamensführung gemäß Art. 229 § 67 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Ehenamensrecht: Keine Neubestimmung des Ehenamens nach erklärtem Widerruf der Ehenamensbestimmung gemäß Art. 229 § 67 Abs. 1 EGBGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Einstweilige Anordnung: Festsetzung des Verfahrenswerts für einen Verfahrenskostenvorschuss nach dem vollen Wert des verlangten Vorschusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Gewaltschutzgesetz: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines bedingten Körperverletzungsvorsatzes für den Erlass einer Abstands- und Näherungsanordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Volljährigenadoption: Anforderungen an die sittliche Rechtfertigung der Annahme einer Volljährigen bei geringem Altersabstand und kurzer Bekanntschaft der Beteiligten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht: Zurechnung fiktiven Erwerbseinkommens auf Mindestlohnbasis bei unzureichenden Bewerbungsbemühungen des Barunterhaltspflichtigen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Versorgungsausgleich: Kein Ausschluss wegen grober Unbilligkeit bei phasenweise unterlassener Altersvorsorge eines Selbstständigen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Neueste Gesetzgebung
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