Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Stand: 10.06.2019
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.