Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft

Stand: 10.06.2019

FamilienrechtBund53 Entscheidungen

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.

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