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Artikel 3 · BT-Drs. 16/10144 · S. 99

Zu Artikel 3 (Änderungen des Bürgerlichen

Zu Artikel 3 (Änderungen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Weil die materiell-rechtlichen Bestimmungen über den Ver-
sorgungsausgleich künftig im Versorgungsausgleichsgesetz
geregelt sind, ist die Inhaltsübersicht anzupassen.
Zu Nummer 2 (§ 1318 Abs. 3)
In § 1318 Abs. 3 BGB ist eine redaktionelle Folgeänderung
erforderlich: Der Verweis auf die §§ 1587 bis 1587p BGB ist
durch einen Verweis auf den neu formulierten § 1587 BGB
zu ersetzen, der wiederum auf das Versorgungsausgleichsge-
setz Bezug nimmt.
Zu Nummer 3 (§ 1408 Abs. 2)
Anders als im bislang geltenden Recht enthält die Vorschrift
eine Verweisung auf die Bestimmungen des VersAusglG
über vertragliche Vereinbarungen der Eheleute. Die mate-
riell-rechtlichen Anforderungen an eine Vereinbarung sowie
die entsprechenden Schutzmechanismen sind damit nur noch
im VersAusglG geregelt. Sie gelten damit gleichermaßen für
Eheverträge und andere Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die Begrün-
dung zu den §§ 6 und 8 VersAusglG verwiesen. Ausgenom-
men von der Verweisung ist § 7 VersAusglG über besondere
formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen, denn für Eheverträ-
ge gilt die in § 1410 BGB bestimmte Form.
Zu Nummer 4 (§ 1414 Satz 2)
Es entspricht weit überwiegender Auffassung, dass die der-
zeit geltende Auslegungsregel des § 1414 Satz 2 BGB
verfehlt ist, wonach beim vertraglichen Ausschluss des
Versorgungsausgleichs die Gütertrennung eintreten soll,
(siehe MünchKomm/Kanzleiter, BGB-Kommentar, 4. Aufl.
2000, § 1414 Rn. 6). Praktisch wird sich die Aus-
legungsregel selten auswirken, weil die beurkundenden
Notare und Notarinnen entsprechende Hinweise geben, so
dass nach § 1414 Satz 1 BGB Vereinbarungen zum Güter-
stand geschlossen werden können. Dessen ungeachtet dürfte

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.507 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10144, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 560.842–563.349 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 7afc82c2d3f75771….

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