Im Juli 2026 traten Punktuelle Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, im Betriebsverfassungsgesetz sowie im Aufwendungsausgleichsgesetz in Kraft.
keine Entscheidungen · 3 Gesetzesänderungen · keine Meldungen im Berichtszeitraum
Gesetzgebung
Zum 01.07.2026 trat eine Änderung einer Vorschrift des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Kraft [1].
Mit Wirkung zum 14.07.2026 wurde eine Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes geändert [2].
Zum 30.07.2026 änderte sich zudem eine Vorschrift des Aufwendungsausgleichsgesetzes [3].
Datenlage
Im Berichtszeitraum sind keine Entscheidungen, 3 Gesetzesänderungen und keine Meldungen im Datenbestand erfasst. Gerichte veröffentlichen Entscheidungen mit Verzug; weitere Dokumente aus dem Zeitraum können später in den Bestand nachrücken.
Ausgewählte Vorschriften, die dieses Thema tragen. Bezeichnung und
Überschrift stammen aus der geltenden Fassung im Bestand. Kuratierte Auswahl,
zuletzt geprüft am 07.08.2026.
Leitsatz 1. Rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, können auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn die Pflich…
Leitsatz Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 u…
Leitsatz Die Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation iSd. § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt.
Leitsatz 1. Für Angehörige eines Rettungsdienstes ist regelmäßig ein Nachtzuschlag in Höhe von 10 % des Arbeitsverdienstes iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG angemessen.
Leitsatz 1. Für die Auslegung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln in bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossenen Arbeitsverträgen ("Altverträge") gilt weiter die Auslegungsregel, wonach die Bezugnahme in einem von einem tar…
Leitsatz 1. Der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeit gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen sind. Die Grenzen bi…
Leitsatz 1. Ein durch eine Konzernmuttergesellschaft abgeschlossener Tarifvertrag gilt für eine Konzerntochtergesellschaft nur dann, wenn sie erkennbar und dem Schriftlichkeitsgebot ausreichend Rechnung tragend den Tarifvertrag a…
Leitsatz Es handelt sich bei der grundsätzlich dispositiven Bestimmung des § 615 S 1 BGB jedenfalls dann um eine zwingende Vorschrift, als Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers für den Fall einer unwirksamen oder erst zu eine…
Zitiert von 3 Entscheidungen im Bestand
+3 Parallelentscheidungen
BAG hat am 30.07.2026 unter diesem Titel
4 Entscheidungen erlassen. Oben steht die im Bestand
meistzitierte; die übrigen:
Leitsatz Fehler in der Massenentlassungsanzeige, die die Arbeitsverwaltung nicht daran hindern, ihre gesetzmäßige Aufgabe zu erfüllen, stehen der Wirksamkeit der auf der Anzeige beruhenden Kündigungen nicht entgegen.
Leitsatz Inhaltsangabe: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung zur Zulässigkeit der Berufung. Dabei stellt sich die Frage, ob die Berufungsführerin die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwe…
Benachteiligung wegen fehlender Kirchenzugehörigkeit
Leitsatz Die Nichteinstellung bei einem kirchlichen Arbeitgeber wegen fehlender Kirchenzugehörigkeit kann nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG gerechtfertigt sein. Die Norm ist unionsrechts- und verfassungskonform dahin auszulegen, dass ei…
(Freigestelltes) Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - (Mindest-)Entgeltschutz nach § 37 Abs 4 BetrVG - Zeitpunkt der Vergleichsgruppenbildung bei "Unterbrechung" des Betriebsratsmandats aufgrund betriebsratloser Zeit
Leitsatz 1. Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein. Davon ist auszugehen, wenn aufgrund des vom Kläger nicht hinr…
Leitsatz 1. Rein arbeitsleistungsbezogenes Entgelt ohne tatsächliche Arbeitsleistung ist nur dann fortzuzahlen, wenn die Entgeltfortzahlung aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder sonstiger Regelungen zu leisten ist. 2. Ist eine …
Neueste Gesetzgebung
Beobachtete Änderungen der letzten zwölf Monate an den Gesetzen und Verordnungen zum Thema. Datum ist der Tag der Beobachtung in der amtlichen Dokumentation, nicht zwingend das Inkrafttreten.
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