Gesetze / DrittelbG · BGBl I 2004, 974

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

16 Normen · ausgefertigt 18.05.2004 · 64 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 12.08.2021 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Teil 1 · Geltungsbereich
  2. § 1Erfasste Unternehmen
  3. § 2Konzern
  4. § 3Arbeitnehmer, Betrieb
  5. Teil 2 · Aufsichtsrat
  6. § 4Zusammensetzung
  7. § 5Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
  8. § 6Wahlvorschläge
  9. § 7Ersatzmitglieder
  10. § 7aNichterreichen des Geschlechteranteils
  11. § 8Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  12. § 9Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
  13. § 10Wahlschutz und Wahlkosten
  14. § 11Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
  15. § 12Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
  16. Teil 3 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  17. § 13Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  18. § 14Verweisungen
  19. § 15Übergangsregelung

Änderungsverlauf

  1. 12.08.2021 — 5 Normen geändert · §§ 4, 7, 7a, 13, 15 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.