Gesetze / DrittelbG · BGBl I 2004, 974
Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
16 Normen · ausgefertigt 18.05.2004 · 64 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 12.08.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Geltungsbereich
- § 1Erfasste Unternehmen
- § 2Konzern
- § 3Arbeitnehmer, Betrieb
- Teil 2 · Aufsichtsrat
- § 4Zusammensetzung
- § 5Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 6Wahlvorschläge
- § 7Ersatzmitglieder
- § 7aNichterreichen des Geschlechteranteils
- § 8Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 9Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- § 10Wahlschutz und Wahlkosten
- § 11Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 12Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- Teil 3 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 13Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 14Verweisungen
- § 15Übergangsregelung
Änderungsverlauf
- 12.08.2021 — 5 Normen geändert · §§ 4, 7, 7a, 13, 15 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.