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Gesetzgeber passt Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Aufwendungsausgleichsgesetz an
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Monatsbericht · Juli 2026 · Arbeitsrecht
Im Juli 2026 traten Punktuelle Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, im Betriebsverfassungsgesetz sowie im Aufwendungsausgleichsgesetz in Kraft.
Gesetzgebung
Zum 01.07.2026 trat eine Änderung einer Vorschrift des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Kraft [1].
Mit Wirkung zum 14.07.2026 wurde eine Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes geändert [2].
Zum 30.07.2026 änderte sich zudem eine Vorschrift des Aufwendungsausgleichsgesetzes [3].
Datenlage
Im Berichtszeitraum sind keine Entscheidungen, 3 Gesetzesänderungen und keine Meldungen im Datenbestand erfasst. Gerichte veröffentlichen Entscheidungen mit Verzug; weitere Dokumente aus dem Zeitraum können später in den Bestand nachrücken.
Quellenverzeichnis
Alle Dokumente, auf die sich dieser Bericht stützt:
- [1] Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG 2009), Änderung zum 01.07.2026
- [2] Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Änderung zum 14.07.2026
- [3] Aufwendungsausgleichsgesetz (AufAG), Änderung zum 30.07.2026
Hinweise zu diesem Bericht
- Hinweis vom 05.08.2026: Dieser Bericht ersetzt die zuerst am 05.08.2026 veröffentlichte Fassung. Deren Fußnoten waren teilweise falsch zugeordnet; die Zuordnung von Text und Quellenverzeichnis wird seither maschinell erzwungen und geprüft.
- Hinweis vom 05.08.2026: Dieser Bericht ersetzt die zuletzt am 05.08.2026 veröffentlichte Fassung: Rn-genaue Zitate. Wo das Quellmaterial die Randnummer zeigt, verweisen Belege jetzt direkt auf die zitierte Randnummer der Entscheidungsseite; das Quellenverzeichnis führt die zitierten Randnummern als eigene Links.
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