Gesetze / Entgeltfortzahlungsgesetz
EntgFG§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntgFG/3#abs-1 (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntgFG/3#abs-2 (2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EntgFG/3#abs-3 (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Wird zitiert von 976 Entscheidungen zu § 3 EntgFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 18.08.2023 – 10 Sa 1361/22Zitiert von 5
- LAG Hamm, 24.08.2023 – 15 Sa 1033/22Zitiert von 5
- BAG, 26.10.2016 – 5 AZR 167/16In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - MutterschutzlohnZitiert von 50
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 – 3 Sa 1728/13Zitiert von 1
- BAG, 18.03.2015 – 10 AZR 99/14Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden - RückfallZitiert von 15
- BVerwG, 09.10.2025 – 3 C 4.24Absonderung eines Arbeitnehmers wegen Corona-Infektion; kein Verdienstausfall bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den ArbeitgeberZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- ArbG Köln, 16.07.2026 – 10 Ca 8176/25Arbeitsrecht - Stufenklage auf Auskunft zur Eingruppierung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Bestimmtheit des Antrags auf Urlaubsabgeltung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 22.06.2026 – 13 A 1128/26
- LAG Hamm, 27.05.2026 – 9 SLa 949/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 EntgFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.07.2012 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I 1601)
BGBl. 2012 I S. 1601
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25.09.1996 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. September 1996 (BGBl. I 1476)
BGBl. 1996 I S. 1476
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