Gesetze / AEntG · BGBl I 2009, 799
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
50 Normen · ausgefertigt 20.04.2009 · 388 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.07.2026 · Änderungen →
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Zielsetzung
- § 1Zielsetzung
- Abschnitt 2 · Allgemeine Arbeitsbedingungen
- § 2Allgemeine Arbeitsbedingungen
- § 2aGegenstand der Entlohnung
- § 2bAnrechenbarkeit von Entsendezulagen
- Abschnitt 3 · Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
- § 3Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
- § 4Branchen
- § 5Arbeitsbedingungen
- § 6Besondere Regelungen
- § 7Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1
- § 7aRechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2
- § 8Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
- § 9Verzicht, Verwirkung
- Abschnitt 4 · Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
- § 10Anwendungsbereich
- § 11Rechtsverordnung
- § 12Berufung der Kommission
- § 12aEmpfehlung von Arbeitsbedingungen
- § 13Rechtsfolgen
- Abschnitt 4a · Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
- § 13aGleichstellung
- Abschnitt 4b · Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
- § 13bZusätzliche Arbeitsbedingungen
- § 13cBerechnung der Beschäftigungsdauer im Inland
- Abschnitt 5 · Zivilrechtliche Durchsetzung
- § 14Haftung des Auftraggebers
- § 15Gerichtsstand
- § 15aUnterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
- Abschnitt 6 · Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
- § 16Zuständigkeit
- § 17Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
- § 18Meldepflicht
- § 19Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
- § 20Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
- § 21Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 22(weggefallen)
- § 23Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 · Grenzüberschreitende Durchsetzung
- § 24Anwendungsbereich
- § 25Zuständigkeit
- § 26Binnenmarkt-Informationssystem
- § 27Inhalt ausgehender Ersuchen
- § 28Behandlung ausgehender Ersuchen
- § 29Behandlung eingehender Ersuchen
- § 30Ablehnung eingehender Ersuchen
- Abschnitt 8 · Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung
- § 31Leistungsanspruch
- § 32Verordnungsermächtigung
- § 33Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland
- Abschnitt 9 · Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 · Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
- § 34Erstmontage- und Einbauarbeiten
- § 35Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland
- Unterabschnitt 2 · Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor
- § 36Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden
- § 37Bilaterale Beförderung von Gütern
- § 38Bilaterale Beförderung von Personen
- § 39Kombinierter Verkehr
- § 40Transit
- Unterabschnitt 3 · Übergangsbestimmungen
- § 41Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
- § 42Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe
Änderungsverlauf
- 01.07.2026 — 1 Norm geändert · § 21 neueste Änderung
- 29.06.2026 — 1 Norm geändert · § 18
- 14.03.2026 — 1 Norm geändert · § 31
- 08.01.2026 — 4 Normen geändert · §§ 17, 21, 23, 35
- 16.10.2024 — 1 Norm geändert · § 21
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.