Gesetze / Landesrecht Hessen / 316-38

Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2021 Nr. 25, vom 17.06.2021, verkündet am 29.06.2021 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 13.12.2024

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER TEIL · Glücksspielsuchtprävention, Glücksspielsuchtforschung, Spielersperren
  2. § 1 Glücksspielsuchtprävention
  3. § 2 Glücksspielsuchtforschung
  4. § 3 Spielersperren
  5. ZWEITER TEIL · Sportwetten und Lotterien in Hessen
  6. § 4 Staatliche Lotterien
  7. § 5 Gewinnausschüttung
  8. § 6 Verteilung der Spieleinsätze
  9. § 7 Erlaubnis
  10. § 8 Wettvermittlungsstellen
  11. § 9 Annahmestellen
  12. § 10 Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
  13. DRITTER TEIL · Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial
  14. § 11 Erlaubnis
  15. § 12 Kleine Lotterien und Ausspielungen
  16. VIERTER TEIL · Gewerbliche Spielvermittlung
  17. § 13 Spielvermittler
  18. § 14 Erlaubnis
  19. FÜNFTER TEIL · Zuständigkeiten und Ordnungswidrigkeiten
  20. § 15 Zuständigkeiten
  21. § 16 Testspiele und Testkäufe
  22. § 17 Mitteilungspflicht
  23. § 18 Ordnungswidrigkeiten
  24. SECHSTER TEIL · Übergangs- und Schlussvorschriften
  25. § 19 Verhältnis zum Hessischen Gesetz über Spielbanken und Online-Casinospiele (HSpielbOCG)
  26. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.