Gesetze / Landesrecht Hessen / HGlüG
HGlüGSECHSTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 19 Verhältnis zum Hessischen Gesetz über Spielbanken und Online-Casinospiele (HSpielbOCG)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 25 · Stand: 01.01.2026
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Die Vorschriften des Hessischen Gesetzes über Spielbanken und Online-Casinospiele vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 753), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. November 2022 (GVBl. S. 626), bleiben unberührt, soweit sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.