Gesetze / VO (EG) Nr. 178/2002 · CELEX 02002R0178-20260101
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
81 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Ziel und Anwendungsbereich
- Art 2 Definition von „Lebensmittel“
- Art 3 Sonstige Definitionen
- Art 4 Anwendungsbereich
- Art 5 Allgemeine Ziele
- Art 6 Risikoanalyse
- Art 7 Vorsorgeprinzip
- Art 8 Schutz der Verbraucherinteressen
- Art 8a Ziele der Risikokommunikation
- Art 8b Allgemeine Grundsätze der Risikokommunikation
- Art 8c Allgemeiner Plan für die Risikokommunikation
- Art 9 Konsultation der Öffentlichkeit
- Art 10 Information der Öffentlichkeit
- Art 11 In die Gemeinschaft eingeführte Lebensmittel und Futtermittel
- Art 12 Aus der Gemeinschaft ausgeführte Lebensmittel und Futtermittel
- Art 13 Internationale Normen
- Art 14 Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit
- Art 15 Anforderungen an die Futtermittelsicherheit
- Art 16 Aufmachung
- Art 17 Zuständigkeiten
- Art 18 Rückverfolgbarkeit
- Art 19 Verantwortung für Lebensmittel: Lebensmittelunternehmen
- Art 20 Verantwortung für Futtermittel: Futtermittelunternehmen
- Art 21 Haftung
- Art 22 Auftrag der Behörde
- Art 23 Aufgaben der Behörde
- Art 24 Organe der Behörde
- Art 25 Verwaltungsrat
- Art 26 Geschäftsführender Direktor
- Art 27 Beirat
- Art 28 Wissenschaftlicher Ausschuss und Wissenschaftliche Gremien
- Art 29 Wissenschaftliche Gutachten
- Art 30 Divergenzen zwischen wissenschaftlichen Gutachten
- Art 31 Wissenschaftliche und technische Unterstützung
- Art 32 Wissenschaftliche Studien
- Art 32a Beratung vor Antragstellung
- Art 32b Meldung von Studien
- Art 32c Konsultation Dritter
- Art 32d Studien zu Überprüfungszwecken
- Art 33 Datenerhebung
- Art 34 Identifizierung neu auftretender Risiken
- Art 35 Schnellwarnsystem
- Art 36 Vernetzung von Organisationen, die in den Bereichen, auf die sich der Auftrag der Behörde erstreckt, tätig sind
- Art 37 Unabhängigkeit
- Art 38 Transparenz
- Art 39 Vertraulichkeit
- Art 39a Ersuchen um vertrauliche Behandlung
- Art 39b Entscheidung über die vertrauliche Behandlung
- Art 39c Überprüfung der Vertraulichkeit
- Art 39d Pflichten im Hinblick auf die Vertraulichkeit
- Art 39e Schutz personenbezogener Daten
- Art 39f Standarddatenformate
- Art 39g Informationssysteme
- Art 40 Information seitens der Behörde
- Art 41 Zugang zu den Dokumenten
- Art 42 Verbraucher, Erzeuger und sonstige Beteiligte
- Art 43 Feststellung des Haushalts der Behörde
- Art 44 Ausführung des Haushaltsplans der Behörde
- Art 45 Von der Behörde eingenommene Gebühren
- Art 46 Rechtspersönlichkeit und Vorrechte
- Art 47 Haftung
- Art 48 Personal
- Art 49 Beteiligung von Drittländern
- Art 50 Schnellwarnsystem
- Art 51 Durchführungsmaßnahmen
- Art 52 Vertraulichkeitsregeln für das Schnellwarnsystem
- Art 53 Sofortmaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel und Futtermittel mit Ursprung in der Gemeinschaft oder auf aus Drittländern eingeführte Lebensmittel und Futtermittel
- Art 54 Sonstige Sofortmaßnahmen
- Art 55 Allgemeiner Plan für das Krisenmanagement
- Art 56 Krisenstab
- Art 57 Aufgaben des Krisenstabs
- Art 57a Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 58 Ausschuss
- Art 59 Funktionen des Ausschusses
- Art 60 Vermittlungsverfahren
- Art 61 Überprüfungsklausel
- Art 61a Sondierungsbesuche
- Art 62 Bezugnahmen auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und auf den Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- Art 63 Zuständigkeit der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln
- Art 64 Beginn der Tätigkeit der Behörde
- Art 65 Inkrafttreten