Gesetze / VO (EG) Nr. 178/2002
VO (EG) Nr. 178/2002Art 48 Personal
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-178-2002/48#abs-1 (1) Das Personal der Behörde unterliegt den für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geltenden Regeln und Verordnungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-178-2002/48#abs-2 (2) Bezüglich ihres Personals übt die Behörde die Befugnisse aus, die der Anstellungsbehörde übertragen wurden.