Gesetze / VO (EG) Nr. 178/2002

VO (EG) Nr. 178/2002

Art 9 Konsultation der Öffentlichkeit

Stand: 02.10.2026

Bei der Erarbeitung, Bewertung und Überprüfung des Lebensmittelrechts ist unmittelbar oder über Vertretungsgremien in offener und transparenter Weise eine Konsultation der Öffentlichkeit durchzuführen, es sei denn, dies ist aus Dringlichkeitsgründen nicht möglich.

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