Gesetze / VO (EG) Nr. 178/2002
VO (EG) Nr. 178/2002Art 9 Konsultation der Öffentlichkeit
Stand: 02.10.2026
Bei der Erarbeitung, Bewertung und Überprüfung des Lebensmittelrechts ist unmittelbar oder über Vertretungsgremien in offener und transparenter Weise eine Konsultation der Öffentlichkeit durchzuführen, es sei denn, dies ist aus Dringlichkeitsgründen nicht möglich.