Gesetze / VO (EG) Nr. 178/2002
VO (EG) Nr. 178/2002Art 4 Anwendungsbereich
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-178-2002/4#abs-1 (1) Dieses Kapitel bezieht sich auf alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln wie auch von Futtermitteln, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere hergestellt oder an sie verfüttert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-178-2002/4#abs-2 (2) Die in den Artikeln 5 bis 10 festgelegten allgemeinen Grundsätze bilden einen horizontalen Gesamtrahmen, der einzuhalten ist, wenn Maßnahmen getroffen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-178-2002/4#abs-3 (3) Die bestehenden lebensmittelrechtlichen Grundsätze und Verfahren werden so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2007 so angepasst, dass sie mit den Artikeln 5 bis 10 in Einklang stehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-178-2002/4#abs-4 (4) Bis dahin werden abweichend von Absatz 2 die bestehenden Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der in den Artikeln 5 bis 10 festgelegten Grundsätze durchgeführt.