Gesetze / VO (EG) Nr. 1107/2009 · CELEX 02009R1107-20260616
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
83 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Ziel
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Genehmigungskriterien für Wirkstoffe
- Art 5 Erstgenehmigung
- Art 6 Bedingungen und Einschränkungen
- Art 7 Antrag
- Art 8 Dossiers
- Art 9 Zulässigkeit des Antrags
- Art 10 Öffentlicher Zugang zu den Dossiers
- Art 11 Entwurf des Bewertungsberichts
- Art 12 Schlussfolgerung der Behörde
- Art 13 Genehmigungsverordnung
- Art 14 Erneuerung der Genehmigung
- Art 15 Antrag auf Erneuerung
- Art 16 Öffentlicher Zugang zu den Informationen für die Erneuerung
- Art 17 Ausweitung des Genehmigungszeitraums um die Dauer des Verfahrens
- Art 18 Arbeitsprogramm
- Art 19 Durchführungsmaßnahmen
- Art 20 Erneuerungsverordnung
- Art 21 Überprüfung der Genehmigung
- Art 22 Wirkstoffe mit geringem Risiko
- Art 23 Genehmigungskriterien für Grundstoffe
- Art 24 Substitutionskandidaten
- Art 25 Genehmigung von Safenern und Synergisten
- Art 26 Bereits auf dem Markt befindliche Safener und Synergisten
- Art 27 Beistoffe
- Art 28 Zulassung zum Inverkehrbringen und zur Verwendung
- Art 29 Anforderungen für die Zulassung zum Inverkehrbringen
- Art 30 Vorläufige Zulassung
- Art 31 Inhalt der Zulassungen
- Art 32 Dauer
- Art 33 Antrag auf Zulassung oder Änderung einer Zulassung
- Art 34 Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage von Studien
- Art 35 Den Antrag prüfender Mitgliedstaat
- Art 36 Prüfung zur Zulassung
- Art 37 Frist für die Prüfung
- Art 38 Bewertung der Äquivalenz gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b
- Art 39 Berichterstattung und Austausch von Informationen über Zulassungsanträge
- Art 40 Gegenseitige Anerkennung
- Art 41 Zulassung
- Art 42 Verfahren
- Art 43 Erneuerung der Zulassung
- Art 44 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung
- Art 45 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung auf Antrag des Zulassungsinhabers
- Art 46 Aufbrauchfrist
- Art 47 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko
- Art 48 Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die einen genetisch veränderten Organismus enthalten
- Art 49 Inverkehrbringen von behandeltem Saatgut
- Art 50 Vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, die Substitutionskandidaten enthalten
- Art 51 Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen
- Art 52 Parallelhandel
- Art 53 Notfallsituationen im Pflanzenschutz
- Art 54 Forschung und Entwicklung
- Art 55 Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Art 56 Angaben über potenziell schädliche oder unannehmbare Auswirkungen
- Art 57 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen
- Art 58 Inverkehrbringen und Verwendung von Zusatzstoffen
- Art 59 Datenschutz
- Art 60 Liste der Versuchs- und Studienberichte
- Art 61 Allgemeine Regelungen zur Vermeidung von Doppelversuchen
- Art 62 Weitergabe der Ergebnisse von Versuchen und Studien mit Wirbeltieren
- Art 63 Vertraulichkeit
- Art 64 Verpackung und Aufmachung
- Art 65 Kennzeichnung
- Art 66 Werbung
- Art 67 Aufzeichnungen
- Art 68 Überwachung und Kontrolle
- Art 69 Notfallmaßnahmen
- Art 70 Maßnahmen in extremen Notfällen
- Art 71 Sonstige Notfallmaßnahmen
- Art 72 Sanktionen
- Art 73 Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung
- Art 74 Gebühren und Abgaben
- Art 75 Zuständige Behörde
- Art 77 Leitlinien
- Art 78 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
- Art 79 Ausschussverfahren
- Art 80 Übergangsmaßnahmen
- Art 81 Ausnahmen für Safener und Synergisten, Beistoffe und Zusatzstoffe
- Art 82 Überprüfungsklausel
- Art 83 Aufhebung
- Art 84 Inkrafttreten und Anwendung