Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 26
Stand: 10.01.2020
Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:
Wird zitiert von 2.378 Entscheidungen zu § 26 ZPOEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.07.2015 – XI ZR 263/14Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei StreitgenossenschaftZitiert von 9
- BGH, 25.07.2013 – III ZR 413/12Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen erstinstanzliche Urteile des OLG über Klagen auf Entschädigung wegen unangemessener VerfahrensdauerZitiert von 7
- BGH, 25.07.2013 – III ZR 400/12Erstinstanzliche Urteile der Oberlandesgerichte über Klagen auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer von Gerichtsverfahren: Wertgrenze für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der RevisionZitiert von 4
- BGH, 27.06.2002 – V ZR 148/02Nichtzulassungsbeschwerde: Maßgeblichkeit des Wertes des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze nach § 26 Nr. 8 EGZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 68
- BGH, 29.01.2009 – VII ZR 187/08Zitiert von 4
- BGH, 07.05.2020 – III ZR 50/19Haftung des gerichtlichen Sachverständigen in Berufungsinstanz bei unanfechtbarem Berufungsurteil des Familiensenats eines Oberlandesgerichts
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.07.2026 – VI ZR 33/26(Anwendung der Übergangsvorschrift des § 47 EGZPO auf Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO)
- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2024 – 16 U 82/23
- OLG Frankfurt am Main, 16.08.2024 – 19 U 67/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 ZPOEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2633)
BGBl. 2019 I S. 2633
BGBl. 2019 I S. 2633 Gesetzgebungsmaterialien
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21.06.2018 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (BGBl. I 863)
BGBl. 2018 I S. 863
BGBl. 2018 I S. 863 Gesetzgebungsmaterialien
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