Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 25 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 25 ZPOEG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 25 ZPOEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 18.09.2003 – V ZB 9/03Anwaltsprozess: Postulationsfähigkeit des in die Rechtsanwaltskammer aufgenommenen Rechtsbeistands Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- BGH, 26.03.2003 – VIII ZB 104/02Zitiert von 2
- BAG, 18.06.2015 – 2 AZR 58/14Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit - versäumte Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen StandZitiert von 3
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2010 – L 2 R 267/10 B
- OLG Düsseldorf, 13.11.2007 – I-10 W 33/07
- OLG Düsseldorf, 23.02.2006 – I-10 W 115/05
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 ZPOEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.06.2018 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (BGBl. I 863)
BGBl. 2018 I S. 863
BGBl. 2018 I S. 863 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.