§ 8 Pacht- oder Mietverhältnis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 156
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 25.05.2023 – III ZB 106/22Zitiert von 1
- BGH, 26.04.2006 – XII ZR 154/05Zitiert von 2
- BGH, 22.01.2013 – VIII ZR 104/12Revision: Beschwer bei Verurteilung zur Wiedereinräumung des Mietbesitzes an einer GartenflächeZitiert von 6
- BGH, 16.03.2012 – LwZB 3/11Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer Klagehäufung auf Herausgabe eines Grundstücks und auf Beseitigung eines Zaunes verurteilten Beklagten bei Einwendung eines Besitzrechts aus Pachtvertrag
- BGH, 26.11.2015 – III ZB 84/15Kleingartenpacht: Bemessung des Beschwerdegegenstandes für die Berufung nach Verurteilung zur Räumung und Herausgabe einer KleingartenparzelleZitiert von 6
- BGH, 27.10.2004 – XII ZB 106/04Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.