§ 495a Verfahren nach billigem Ermessen
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 723
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Nach Gewicht
- BVerfG, 13.02.2019 – 2 BvR 633/16Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a ZPO ohne vorherigen Hinweis - zudem unzulässige "Überraschungsentscheidung" durch Verneinung der örtlichen Zuständigkeit in Widerspruch zu vorheriger Bejahung dieser Frage durch das GerichtZitiert von 64
- BVerfG, 18.11.2008 – 2 BvR 290/08Zitiert von 8
- LG Dortmund, 21.11.2005 – 2 T 1/06
- BVerfG, 09.10.2019 – 1 BvR 2884/18Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren (§ 495a ZPO) ohne vorherigen HinweisZitiert von 1
- BVerfG, 05.04.2012 – 2 BvR 2126/11Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen VerhandlungZitiert von 74
- BVerfG, 03.07.2019 – 1 BvR 2811/18Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherige, gem §§ 128 Abs 1, 156 Abs 2 Nr 3, 495a S 2 ZPO gebotene Wiedereröffnung der mündlichen VerhandlungZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- AG Bielefeld, 09.04.2026 – 402 C 12/26
- AG Geldern, 16.02.2026 – 4 C 448/25
- AG Düsseldorf, 06.02.2026 – 37 C 260/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 495a ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 1 000 Euro nicht übersteigt. Auf Antrag muss mündlich verhandelt werden.