Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Weiterbildungsgesetz

WbG

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 14. April 2000

Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19.Oktober 1999 (GV.NRW.S.574) wird nachstehend der Wortlaut des Weiterbildungsgesetzes (WbG) in der vom 1. Januar 2000 an geltenden Fassung bekanntgemacht, wie er sich aus

- der Bekanntmachung der Neufassung des Weiterbildungsgesetzes vom 7. Mai 1982 (GV.NRW.S.276)

- dem Ersten Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (Erstes Modernisierungsgesetz - 1. ModernG NRW) vom 15. Juni 1999 (GV.NRW.S.386)

- dem Gesetz zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19. Oktober 1999

(GV.NRW. S. 574)

ergibt.

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung,

Wissenschaft und Forschung

Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen

(Weiterbildungsgesetz – WbG)

vom 14. April 2000

Inhalt

I. Abschnitt

Grundsätze

§ 1 Recht auf Weiterbildung

§ 2 Gesamtbereich der Weiterbildung

§ 3 Aufgaben der Weiterbildung

§ 4 Sicherung der Weiterbildung

§ 5 Zusammenarbeit

§ 6 Prüfungen

§ 7 Förderung der Weiterbildung

§ 8 Unterschiedsbetrag

§ 9 Ausbildung

II. Abschnitt

Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft

von Gemeinden und Gemeindeverbänden

§ 10 Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung

§ 11 Grundversorgung

§ 12 Personalstruktur

§ 13 Zuweisungen des Landes

§13a Maßnahmen für regionale Bildungsentwicklung

III. Abschnitt

Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft

§ 14 Allgemeines

§ 15 Anerkennungsvoraussetzungen

§ 16 Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft

§16a Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung

IV. Abschnitt

Förderung der Entwicklung, neue Zugänge und Innovationen

§ 17 Entwicklung und neue Zugänge

§ 18 Entwicklungspauschale

§ 19 Innovationsfonds

V. Abschnitt

Weitere Förderungen und Förderverfahren

§ 20 Investitionskosten

§ 21 Weitere Landesförderungen

§ 22 Förderungsvoraussetzungen und -verfahren

VI. Abschnitt

Qualitätssicherung und Berichtswesen

§ 23 Weiterbildungskonferenz

§ 24 Regionalkonferenz

§ 25 Landesweiterbildungsbeirat

§ 26 Berichtswesen Weiterbildung NRW

§ 27 Berichterstattung

VII. Abschnitt

Inkrafttreten, Übergang

§ 28 Inkrafttreten, Übergang

I. Abschnitt

Grundsätze

§ 1