Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Weiterbildungsgesetz
WbGVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 14. April 2000
Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19.Oktober 1999 (GV.NRW.S.574) wird nachstehend der Wortlaut des Weiterbildungsgesetzes (WbG) in der vom 1. Januar 2000 an geltenden Fassung bekanntgemacht, wie er sich aus
- der Bekanntmachung der Neufassung des Weiterbildungsgesetzes vom 7. Mai 1982 (GV.NRW.S.276)
- dem Ersten Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (Erstes Modernisierungsgesetz - 1. ModernG NRW) vom 15. Juni 1999 (GV.NRW.S.386)
- dem Gesetz zur Modernisierung der Weiterbildung vom 19. Oktober 1999
(GV.NRW. S. 574)
ergibt.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
(Weiterbildungsgesetz – WbG)
vom 14. April 2000
Inhalt
I. Abschnitt
Grundsätze
§ 1 Recht auf Weiterbildung
§ 2 Gesamtbereich der Weiterbildung
§ 3 Aufgaben der Weiterbildung
§ 4 Sicherung der Weiterbildung
§ 5 Zusammenarbeit
§ 6 Prüfungen
§ 7 Förderung der Weiterbildung
§ 8 Unterschiedsbetrag
§ 9 Ausbildung
II. Abschnitt
Einrichtungen der Weiterbildung in der Trägerschaft
von Gemeinden und Gemeindeverbänden
§ 10 Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung
§ 11 Grundversorgung
§ 12 Personalstruktur
§ 13 Zuweisungen des Landes
§13a Maßnahmen für regionale Bildungsentwicklung
III. Abschnitt
Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft
§ 14 Allgemeines
§ 15 Anerkennungsvoraussetzungen
§ 16 Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft
§16a Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung
IV. Abschnitt
Förderung der Entwicklung, neue Zugänge und Innovationen
§ 17 Entwicklung und neue Zugänge
§ 18 Entwicklungspauschale
§ 19 Innovationsfonds
V. Abschnitt
Weitere Förderungen und Förderverfahren
§ 20 Investitionskosten
§ 21 Weitere Landesförderungen
§ 22 Förderungsvoraussetzungen und -verfahren
VI. Abschnitt
Qualitätssicherung und Berichtswesen
§ 23 Weiterbildungskonferenz
§ 24 Regionalkonferenz
§ 25 Landesweiterbildungsbeirat
§ 26 Berichtswesen Weiterbildung NRW
§ 27 Berichterstattung
VII. Abschnitt
Inkrafttreten, Übergang
§ 28 Inkrafttreten, Übergang
I. Abschnitt
Grundsätze