§ 1 Geltungsbereich
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für Straftaten, die Soldaten der Bundeswehr begehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/1#abs-2 (2) Es gilt auch für Straftaten, durch die militärische Vorgesetzte, die nicht Soldaten sind, ihre Pflichten verletzen (§§ 30 bis 41).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/1#abs-3 (3) Wegen einer Tätigkeit für eine fremde Macht (§ 47) sind auch frühere Soldaten strafbar.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/1#abs-4 (4) Wegen Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 Absatz 2, 5 und 6, §§ 204, 205 des Strafgesetzbuches), wegen Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (§ 206 Abs. 4 des Strafgesetzbuches) und wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1 des Strafgesetzbuches) sind nach Maßgabe des § 48 auch frühere Soldaten strafbar, soweit ihnen diese Geheimnisse während des Wehrdienstes anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden sind.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/1#abs-5 (5) Wegen Anstiftung und Beihilfe zu militärischen Straftaten sowie wegen Versuchs der Beteiligung an solchen Straftaten ist nach diesem Gesetz auch strafbar, wer nicht Soldat ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 1 WStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.03.1953 – 5 StR 734/52
- VG Schleswig, 15.02.2024 – 6 B 20/23Zitiert von 2
- VG Schleswig, 22.05.2025 – 6 A 61/23Zitiert von 2
- BGH, 07.06.1951 – 3 StR 207/51Zitiert von 1
- BVerfG, 27.03.2002 – 2 BvL 2/02Zitiert von 3
- BGH, 15.03.2011 – 4 StR 40/11Amtsanmaßung und Abzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Vortäuschung einer Zugehörigkeit zu den Feldjägern sowie des unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und AmtsabzeichenZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 11.05.2010 – III-2 Ausl 65/10
- BGH, 25.03.1993 – 5 StR 418/92Zitiert von 2
- BGH, 03.11.1992 – 5 StR 370/92Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 WStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.10.2017 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 10 Abs. 8 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I 3618)
BGBl. 2017 I S. 3618
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21.12.1979 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1979 (BGBl. I 2326)
BGBl. 1979 I S. 2326
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