Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 20
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-1 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-2 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-3 (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-4 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wird zitiert von 15.972 Entscheidungen zu Art 20 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Mainz, 18.04.2016 – S 3 AS 149/16Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Arbeitsuchende und für Auszubildende - Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 – 1 S 1240/16Zitiert von 5
- SG Karlsruhe, 06.06.2023 – S 12 AS 2208/22, S 12 AS 1358/23, S 12 AS 1359/23Zitiert von 8
- SG Mainz, 12.12.2014 – S 3 AS 130/14Zitiert von 12
- BVerfG, 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und Bedarfs - Erfordernis eines Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs - Frist zur Neuregelung bis 31.12.2010, keine Rückwirkung bzw Wirkung auf laufende Verfahren - bis Neuregelung Härtefallanspruch aus Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG gegen den BundZitiert von 871
- SG Mainz, 12.12.2014 – S 3 AS 370/14Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 23.09.2026 – 2 BvR 1681/26Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Beugehaft - mögliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Selbstbelastungsfreiheit - Folgenabwägung
- AG Landstuhl, 21.09.2026 – 2 OWi 131/26Bußgeldverfahren: Unzulässigkeit eines zugleich mit dem Antrag an die Verwaltungsbehörde gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerfG, 16.09.2026 – 2 BvR 1426/26Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Sanktionierung der "Punkteübernahme" gem §§ 4c, 23 Abs 2 StVG - Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten (ua Übermaßverbot, fehlendes "Angehörigenprivileg") nicht hinreichend dargelegt
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 20 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 20 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.