Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 20
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-1 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-2 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-3 (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GG/20#abs-4 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.