§ 48 Verletzung anderer Dienstpflichten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 09.12.1958 – 1 StR 479/58
- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WDB 7/24Durchsuchung und Beschlagnahme; Smartwatch und Smartphone; externer Datenspeicher (Cloud)Zitiert von 1
- BGH, 15.03.2011 – 4 StR 40/11Amtsanmaßung und Abzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Vortäuschung einer Zugehörigkeit zu den Feldjägern sowie des unbefugten Tragens von inländischen Uniformen und AmtsabzeichenZitiert von 12
- BGH, 03.03.1971 – 2 StR 581/70
- BVerwG, 30.04.2026 – 1 WB 48.25
- BVerwG, 29.04.2026 – 2 WB 1.25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 29.01.2026 – 1 WB 20.25Zitiert von 2
- BVerwG, 26.11.2025 – 2 WA 7.23Entschädigung wegen unangemessener Dauer des disziplinaren Vorermittlungsverfahrens; Absehen von der Einleitung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 3
- BVerwG, 16.01.2014 – 2 WD 31/12Lösung von strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen; inhaltsleeres Formalgeständnis; Vorteilsannahme; Ausgangspunkt der ZumessungserwägungenZitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 WStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/48#abs-1 (1) Für die Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über
stehen Offiziere und Unteroffiziere den Amtsträgern und ihr Wehrdienst dem Amt gleich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WStrG/48#abs-2 (2) Für die Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über Gefangenenbefreiung (§ 120 Abs. 2), Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332, 335 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2, § 336), Falschbeurkundung im Amt (§ 348) und Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353b Abs. 1) stehen auch Mannschaften den Amtsträgern und ihr Wehrdienst dem Amt gleich.