Gesetze / Transplantationsgesetz
TPG§ 19 Weitere Strafvorschriften
Stand: 01.06.2026
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- BVerfG, 11.08.1999 – 1 BvR 2181/98Organentnahme bei lebenden Spendern: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung auf Verwandte und nahestehende Personen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- BGH, 29.01.2019 – VI ZR 495/16Arzthaftung: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Transplantationsgesetzes zur Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Lebendorganspender; Beachtlichkeit des Einwandes des rechtmäßigen AlternativverhaltensZitiert von 5
- BGH, 28.06.2017 – 5 StR 20/16Versuchter Totschlag und/oder versuchte Körperverletzung: Strafbarkeit eines Arztes wegen Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten LebernZitiert von 7
- BSG, 10.12.2003 – B 9 VS 1/01 RZitiert von 5
- SG Berlin, 12.03.2019 – S 76 KR 1425/17Zitiert von 1
- SG Köln, 07.09.2018 – S 26 KR 202/15
Zuletzt entschieden
7 Entscheidungen zu § 19 TPG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 TPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19#abs-1 (1) Wer
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19#abs-2 (2) Wer entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2 oder § 4a Abs. 1 Satz 1 ein Organ oder Gewebe entnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19#abs-2a (2a) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer absichtlich entgegen § 10 Absatz 3 Satz 2 den Gesundheitszustand eines Patienten erhebt, dokumentiert oder übermittelt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19#abs-3 (3) Wer
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19#abs-4 (4) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 2a ist der Versuch strafbar.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19#abs-5 (5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.