Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/3146 · S. 23
Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantations-
Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantations- gesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderung der Bezeichnung des Gesetzes ist erforder- lich, da in § 1 Abs. 1 Satz 1 TPG die bisherige Legaldefini- tion der Organe gestrichen wird; sie stellt klar, dass das Ge- setz für Organe und Gewebe gilt. Zu Nummer 2 Dem Gesetz wird eine Inhaltsübersicht vorangestellt. Zu Nummer 3 Die Überschrift des Abschnitts 1 wird entsprechend der neuen Bezeichnung aus rechtsförmlichen Gründen umge- stellt. Zu Nummer 4 Der Anwendungsbereich in § 1 wird an den Anwendungs- bereich der Richtlinie 2004/23/EG (EG-Geweberichtlinie) angepasst. Zur besseren Lesbarkeit wird die Vorschrift ins- gesamt neu gefasst. Zu Absatz 1 Der Anwendungsbereich des bisherigen TPG (alte Fassung, kurz a. F.) erfasste bereits Organe, Organteile und Gewebe, die durch eine Legaldefinition in Absatz 1 Satz 1 zu Orga- nen im Sinne des Gesetzes zusammengefasst wurden. Durch die Umsetzung der EG-Geweberichtlinie ist es nun- mehr erforderlich, differenzierte Regelungen für Organe und für Gewebe zu treffen. Um dies zu ermöglichen, wer- den Organe und Gewebe getrennt aufgeführt und in § 1a jeweils definiert. Die aus Gründen des Sachzusammenhangs gebotene Regelung der Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben in einem Gesetz bleibt davon unberührt. Gleichzeitig wird mit dem Begriff des „Gewe- bes“ in Umsetzung der EG-Geweberichtlinie der Anwen- dungsbereich auch auf die bisher vom TPG nicht erfassten Zellen erstreckt. Nach der Begriffsbestimmung in § 1a Nr. 4 sind Gewebe auch einzelne menschliche Zellen und Zellan- sammlungen. Daraus folgt, dass nunmehr auch menschliche Keimzellen entsprechend den Vorgaben der EG-Gewebe- richtlinie grundsätzlich vom Anwendungsbereich des TPG erfasst werden, jedoch nur, soweit Regelungen zur Qualit
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 74.494 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/3146 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/3146, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.504–164.998 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert eb7205b44282cb99….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP